wirklich sagen kann man nichts über die novelle, solange wir die konkreten ausformulierungen nicht kennen, aber hier einmal die wichtigsten bekanntgewordenen punkte:
was sich ändern soll, und - schlimmer - was sich nicht ändern soll.
Studienrecht:
geplante änderungen im studienrecht wurden viel weniger diskutiert als jene im organisationsrecht. hier die bekannten punkte:
- Die Studiengebühren für Nicht-EWR BürgerInnen werden freigegeben. Eine Katastrophe, viel mehr kann man dazu nicht sagen. Xenophob, borniert, eigenbrötlerisch. Außerdem droht natürlich jetzt die generelle Freigabe der Studiengebühren
- Weniger dramatisch: Bachelor-Studien dürfen jetzt auch 4 Jahre lang dauern.
- Der Senat bleibt wie er ist: professorInnenkurie getrennt vom mittelbau wie bisher, und verliert weiter an einfluss bei der rektorswahl
- für diese rektorswahl wird ein neues gremium geschaffen, genannt findungskommission. diese darf die kandidatInnen vorselektieren, nur aus den auserwählten darf der senat einen dreier bis sechservorschlag (bisher: dreiervorschlag fix) an den unirat weiterleiten. in dieser findungskomission dürfte der unirat mit 2, der senat mit einer person vertreten sein. es kann wohl ausgeschlossen werden, dass dieses eine auserwählte senatsmitglied aus der studierenden- oder mittelbaukurie kommen wird. die tendenz geht zu geremien der gremiendominierenden vorsitzenden. stakeholder machen sichs unter sich aus.
- das nicht-wiederbestellen eines rektors durch den senat wird erschwert: bei der ersten wiederwahl muss der senat mit zwei drittelmehrheit (danach mit einfacher mehrheit) beschließen, dass er den rektor nicht in den vorschlag aufnehmen will, den er an den unirat weiterleitet. Damit braucht die rektorin nur noch die unterstützung eines drittels des senats, um sich in eine zweite amtszeit wählen zu lassen. der senat verliert dadurch eines der wenigen druckmittel auf das rektorat, das ihm noch blieb.
- Betriebsräte sind im unirat weiterhin nur anzuhören, dass auch nur bei dienstrechtlichen themen, und haben weiterhin kein stimmrecht.
- anders als bisher können Mittelbauangehörige DekanIn oder ZentrumsleiterIn, etc. werden. das war bisher ordentlichen ProfessorInnen vorbehalten. Wählen würden sie aber (zumindest sind hier keine Änderungen bekannt gegeben worden) weiterhin nur die ordentlichen ProfessorInnen (in einen Dreiervorschlag, das letzte Wort hat - wunderts wen? - das Rektorat).
- Im Unirat dürfen Politiker nun unmittelbar nach Ende ihrer Karriere geparkt werden, nicht wie bisher erst nach 4 Jahren. Ein paar andere kleinere Korrekturen: die Uniratsmitglieder (jene die nicht vom Senat ernannt werden) werden nicht wie bisher durch die Bundesregierung, sondern durch den Wissenschaftsminister ernannt (ja, dass gibt der ÖVP langfristig mehr einfluss auf die Universitäten..). Und von allen Uniratsmitgliedern muss eine (1!) Person wissenschaftlich oder künstlerisch qualifiziert sein. Vor allem letzteres dürfte zu einer enormen Steigerung der Qualität des Unirats führen.
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