Tuesday, December 2, 2008

Neues von der UG Novelle

Das Koalitionpapier ist beschlossen (inklusive drohender Zugangsbeschränkungen im Rahmen der Studieneingangsphase für alle Fächer). Die Regierung ist angelobt, das Spiel geht weiter.

Hahn will seinen UG Entwurf nun ohne Begutachtung in den Ministerrat bringen, und bereits "im ersten Quartal 2009" beschließen (http://derstandard.at/?id=1227287579140)

Die RektorInnen fordern nun (endlich) auch die komplette Abschaffung der Studiengebühren - die Verwaltungskosten wären höher als die Einnahmen aus Studiengebühren. (http://derstandard.at/?url=/?id=1227287591049)

Sunday, November 23, 2008

.. und dann hats doch noch eine woche länger gedauert.

hier das regierungsprogramm zur ug novelle:

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5. Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002

Zur Optimierung des Universitätsgesetzes 2002 wird auf Grund der Erfahrungen und des Evaluierungsprozesses 2007 mit dem Ziel „Autonomie stärken und weiterentwickeln“ eine UG-Novelle 2009 erarbeitet, wobei u.a. folgende Eckpunkte enthalten sein werden:


  • Verpflichtende positive Absolvierung einer flexiblen Studieneingangs- und Orientierungsphase, die einen Querschnitt des im Fachbereich zu erwartenden Stoffs vermittelt, in allen Diplom- und Bachelorstudien, deren Zulassung nicht besonders gesetzlich geregelt ist.

  • Für den Zugang zum Masterstudium soll den Universitäten die Möglichkeit zur autonomen Gestaltung nach qualitativen Gesichtspunkten zukommen, wobei im Kontext der Entwicklungen eines Europäischen Hochschulraumes (Bologna-Prozess) die Transparenz darüber, welche Vorkenntnisse für ein weiterführendes Master-Studium erforderlich sind, Voraussetzung ist, und ein entsprechendes facheinschlägiges Bachelor-Studium der Anbieteruniversität jedenfalls diese Vorkenntnisse vermitteln muss. Im Bereich der PhD-Studienprogramme sollen autonome, leistungsorientierte Auswahlverfahren durch die Universitäten erfolgen können.

  • Bessere Abstimmung der Zuständigkeiten der Organe, verbesserte Informationsrechte, verbesserte Mitwirkung (Senat, Betriebsrat, Universitätsrat, Studierende), Stärkung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, um die weitere Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten zu gewährleisten, Optimierung der Leistungsvereinbarung als Dialog- und Steuerungsinstrument (auch mit dem Schwerpunkt „allgemeine Zielsetzungen“ wie Steigerung der berufsbegleitenden Angebote, Frauenförderung, Serviceangebote, Betreuungsrelation, Kinderbetreuung, Behinderte, Schulkooperationen) und mehr anreizorientierte Möglichkeiten für die Umsetzung kurzfristigere Gestaltungsnotwendigkeiten innerhalb einer Leistungsvereinbarungsperiode, Ausbau der Studierendenanwaltschaft und Neuordnung der Studienberechtigungsprüfung.

  • Im Sinne einer bedarfsgerechten Studienplatzentwicklung (§124b) soll in einem Stufenplan im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten sichergestellt werden, dass in den Studien Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2015 in Summe bis zu 2000 StudienanfängerInnen, im Studium der Tiermedizin in Summe bis zu 250 StudienanfängerInnen und im Studium der Psychologie in Summe bis zu 2300 StudienanfängerInnen die Aufnahme des Studiums möglich ist. Im Kontext des EU-Kommissions-Moratoriums soll dies in den Studien Medizin und Zahnmedizin unter der Maßgabe der Sicherstellung der Studienplätze für österreichische Studierende erfolgen.*)

  • Die Refundierung der Studienbeiträge an die Universitäten soll möglichst auf Grundlage der aktiven Studierenden erfolgen, wobei die konkreten Parameter gemeinsam mit den Universitäten im Zuge der nächsten Novellierung des UG 2002 festzulegen sind. Ausgangsbasis ist die Zahl aller Studierenden im WS 2008/2009.


Aufbauend auf die UG-Novelle 2009 soll nach ausführlicher Diskussion mit allen Betroffenen das derzeitige „Kuriensystem“ durch ein „Faculty-Model“ nach internationalem Vorbild abgelöst werden.



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Saturday, November 15, 2008

Das Ende (der Verhandlungen) naht.

Sein Wochen wird regierungsverhandelt. Peinlich genau wird dabei die vereinbarte Verschwiegenheit beachtet.

Langsam kommen nun die Ergebnisse an die Öffentlichkeit.

In der Bildungspolitik ist dazu aber noch nicht viel bekannt. Die ÖVP hat die weitgehende Abschaffung der Studiengebühren medienöffentlich akzeptiert, wodurch eine Wiedereinführung zumindest fürs erste unwahrscheinlich geworden ist. Allerdings ist anzunehmen, dass Hahn als zukünftiger Wissenschaftsminister die Rückforderung der erlassenen Studiengebühren (die aber trotzdem erst einmal einbezahlt werden müssen!) so bürokratisch und schwierig wie möglich gestalten will.

Sonstige interessante Themen, die wahrscheinlich gerade verhandelt werden:
  • Die Novelle der UG 2002, bereits geplant unter der alten großen Koalition, wobei es aber zu verschiedenen interpretationen des Koalitionsabkommens kam
  • Hahns geplante e-voting Experimente bei der kommenden ÖH Wahl
  • und natürlich das weite Feld der Schulpolitik, zb. Gesamtschulversuche
Vermutlich wirds in den nächsten Tagen Einblicke in die geplante Bildungspolitik der nächsten fünf Jahre geben.

Wednesday, October 22, 2008

Studiengebühren (wiedereinmal)

Die SPÖ lässt Hahn mit seinem Studiengebührenvorstoß abblitzen. Erstaunlich daran ist vor allem, mit welcher Klarheit sie das macht: "Kein Verhandlungsthema" und "ein absolutes No" (Schmidt), oder "Ich frage mich: Arbeitet Hahn eigentlich noch irgend etwas oder macht er nur blöde Vorschläge?" (Brokal).
Die ÖVP scheint inzwischen zu akzeptieren, dass eine Wiedereinführung der Studiengebühren zur Zeit nicht in Frage kommt, ist laut Presse in dieser Frage "verhandlungsbereit".
Gleichtzeitig versucht Hahn die Gebühren als positiv darzustellen: die Zahl der Prüfungsinaktiven sei [stark] gesunken. Was so schlecht an prüfungsinaktiven StudentInnen ist, erklärt uns der Wissenschaftsminister allerdings nicht - Kosten für Lehrveranstaltungen dürften sie ja keine verursachen, und an den überfüllten Hörsälen sind sie wohl auch nicht schuld.

Zur selben Zeit in Deutschland: Das CDU geführte Wissenschaftsministerium hat eine Studie über die Auswirkungen von Studiengebühren erstellen lassen, inbesondere ob potentielle Studierende von einem Studium abgehalten würden.
Die Studien sollte wohl zeigen, dass Studiengebühren harmlos sind - blos brachte sie die falschen Ergebnisse. "zwischen 6000 und 18000" personen wurden 2006 aufgrund von Studiengebühren vom Studium abgeschreckt, eine großer Anteil von Ihnen kommt aus "bildungsfernen Familien". Zu diesem Zeitpunkt gab es erst in zwei deutschen Bundesländern Studiengebühren, mittlerweile sind es sieben.

Sunday, October 19, 2008

Es wird verhandelt

Morgen beginnen die Koalitionsverhandlungen zwischen spö und övp. Der bildungsbereich wird dabei von Hahn und Schmidt verhandelt werden.

In Zuge der Verhandlungen wird auch die grundsätzliche Ausrichtung der zukünftigen Bildungspolitik beschlossen werden: Wann und wie die vor der Wahl geplante UG Novelle umgesetzt wird, und ob Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen abgeschafft bleiben.

Hahn sprach sich dabei für die Wiedereinführung von Studiengebühren "in neuer Form" aus. Damit ist ein bestimmter Betrag pro ECTS Punkt (so etwas wie Semesterwochenstunden) für jeden Kurs gemeint.

Die Mitte September beschlossen Abschaffung der Studiengebühren ist mittlerweile vom Bundesrat bestätigt und veröffentlicht, somit geltendes Recht.

Monday, September 29, 2008

easter eggs im Antrag

Normalerweise ist der Text neuer Gesetze Wochen vor deren Beschlussfassung im Nationalrat bekannt, und wird von Interessierten und Betroffenen begutachtet. Dabei werden Versehen bekannt, Gesetzesänderungen können nicht "heimlich" beschlossen werden.

Im Falle der Studiengebühren war dies anders - bis zuletzt wurde verhandelt, auch Änderungen auf Zuruf von Außen wurden vorgenommen (so zB. die Fortschreibung der Zugangsbeschränkungen für Psychologie). Kaum bekannt ist auch, dass die bisher bis 2010 befristeten Zulassungsbeschränkungen in jenen Fächern in denen sie weiter erlaubt bleiben, nun unbefristet sind.

Ein besonders delikater Absatz wurde in letzter Minute durch einen Abänderungsantrag beschlossen: Den Universitäten wird zukünftig gestattet allgemeine Zulassungsbeschränkungen in fremdsprachigen Master- und PhD Studien einzuführen. Damit ist die Tür für Eliteprogramme einen Schritt weiter geöffnet, die Zahl der fremdsprachigen Programme wird schnell ansteigen.

Thursday, September 25, 2008

die studiengebühren sind abgeschafft

es darf gefeiert werden. danach bleibt wohl der bittere morgen, der nachgeschmack einer zusammenarbeit mit dem rechtspopulismus, in form der fortschreibung der studiengebühren für nicht-ewr studierende und hohe semester.

besonders letztere müssen noch auf die veröffentlichung der abänderungsanträge aus der gestrigen sitzung warten, die genaue ausgestaltung der verschiedenen befreiungsgründe ist noch völlig unklar. auch bei der umsetzung der gesetzesänderung durch die neue ministerIn und die rektorate wird es einen gewissen spielraum geben, sodass auch die handelnden personen einen gewissen einfluss haben werden.

fürs erste gilt es aber den beschluss zu feiern - 8 jahre nerven hat sich gelohnt.

lluita si, festa també!

Saturday, September 20, 2008

ein langer sommer ist vorbei

und die UG Novelle ist - zumindest vorerst - im politischen Nirvana verschwunden. Die Berichterstattung zu diesem Thema wird hier nach den Wahlen fortgesetzt werden.

Einstweilen einige Informationen zur geplanten weitgehenden Abschaffung der Studiengebühren:

der Antrag ist hier zu finden, abgestimmt wird er im Plenum des Nationalrats am 24. September.

Sunday, June 29, 2008

ein weiterer blog zum selben thema

http://ug02.wordpress.com

kommentare zur ugnovelle vor allem aus sicht des mittelbaus.

Monday, June 23, 2008

Die Begutachtungsfrist läuft

Und zwar bis Mitte August. Das heißt, dass der vom Ministerium erarbeiteter Gesetzesentwurf an alle möglichen Gruppen ausgeschickt wurde (zb. die ÖH, RektorInnen, etc.), und diese nun ihre Meinung darüber ans Ministerium zurückschicken können. Reale Auswirkungen haben die aber nicht.

Der weitere Fahrplan dürfte sich durch die bisherigen Verzögerungen nicht wirklich verändert haben: im Ministerrat kann dieser Entwurf erst im September - ach der Sommerpause - behandelt werden. Dort kann er nur einstimmig beschlossen werden, dh. die SPÖ wird dem Entwurf dort hoffentlich nicht zustimmen. Wird dieser (oder ein anderer) Entwurf von beiden Regierungsparteien akzeptiert, so dauert es ca. 2-3 Monate, bis er im Parlament in aller Form beschlossen ist (die Regierungspartein wollten dies ursprünglich vor Weihnachten erledingen).

Das alles gilt natürlich nur wenn die Regierungskoalition solange hält.

Monday, June 16, 2008

ÖH Uni Wien ruft Studierende zu Protesten auf

In einer email an alle an der Uni Wien inskribierten Studierenden ruft die HochschülerInnenschaft an der Uni Wien zu Protesten gegen die geplante Novelle auf:

"Liebe Studierende!

Gestern, 12.6.2008, wurden von Bundesminister Hahn im Rahmen einer Pressekonferenz die Eckpunkte zur Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 (UG 02) präsentiert. Und diese Eckpunkte haben es in sich:

Vorgesehen ist:
* Die Freigabe der Studiengebühren für ausländische StudentInnen (dies bedeutet "marktübliche" Höhe und ist nur als Anfang zu sehen)
* Die Einführung genereller Zugangsbeschränkungen beim Master- sowie Doktoratsstudium (in allen Fächern!)
* Eine weitere Entmachtung des Senats (einziges halbwegs demokratisches Gremium)
* Die Beschickungs des Unirats ("Aufsichtsrat") ausschließlich durch das Ministerium
* Undurchsichtige, autokratische Wahl des Rektorats, mit Erleichterung der Wiederwahl ("RektorIn auf Lebenszeit")
* Der Einzug weiterer neoliberaler Managementstrukturen durch monatliche Finanzvereinbarungen

Angesichts dieser Entwicklungen hat sich die ÖH Uni Wien entschlossen, Kampfmaßnahmen vorzubereiten. Lassen wir uns diese reaktionären Pläne nicht gefallen

! Wessen Uni - Unsere Uni!
...Stay tuned for further infos... (Diese kommen demnächst)

mit widerständigen Grüßen, ÖH Uni Wien"

Reaktionen

heftig abgelehnt wurde der Entwurf letzte Woche von sämtlichen ÖHs (inklusive den AG-dominierten), SPÖ, Grünen, Mittelbauverbänden und Betriebsräten.

Kritisiert werden dabei vor allem die Ausweitung der Zugangsbeschränkungen und die weitere Entmachtung des Senats, sowie das Ausbleiben der versprochenen Stärkung der Mitbestimmung (Faculty-Modell, Betriebsräte im Unirat).

Der Rektorenverband zeigte sich vorsichtig positiv und will heute eine ausführliche Stellungnahme abgeben.

Lob gibt es vom Wirtschaftskammer (vielleicht kann mir jemand erklären, wieso die meinen, die Universitäten gingen sie auch nur irgendetwas an) Wissenschaftsrat (der allerdings vom Ministerium selbst nominiert wird).

der text des entwurfs

wurde am freitag auf der homepage des ministeriums veröffentlicht:

zu finden ist er hier:
http://www.bmwf.gv.at/submenue/neuigkeiten/ug_novelle_2002/

Thursday, June 12, 2008

der begutachtungentwurf ist bse

aber dass ist eigentlich nichts neues. hier die ffizielle aussendung des ministeriums:

Wesentliche Eckpunkte zur Novelle des Universitätsgesetzes 2002



Rahmenbedingungen / Ziele / Grundgedanken

· Universitätsgesetzes 2002 ist internationales Vorbild, jetzt
Teile weiterentwickeln

· Effizientere Karrieremodelle für Nachwuchswissenschafter
entwickeln (Kollektivvertrag)

· Leitungsstrukturen der Unis und Entscheidungsprozesse klarer
gestalten

· Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten steigern



Studium

· Studiendauer für Bachelor-Studien flexibler gestalten
(Ausnahmeregelung für vier Jahre, wenn dies für die
Beschäftigungsfähigkeit erforderlich ist)

· Studienbeiträge für Drittstaatenangehörige in die Autonomie der
Universitäten legen, bei gleichzeitiger Einrichtung von
Studienförderungssystemen durch Universitäten (bessere EU-Rückflüsse bei
EU-Programmen möglich)

· Studienberechtigung – mehr Durchlässigkeit: bessere Anrechnung
von Meisterprüfungen (Anrechnung von einem Wahlfach)

· Klarstellungen bezgl. Mobilität: bei Bachelor und (!) Master

· Weisungsfreie Studierendenanwaltschaft mit Ansprechpartnern an
Universitäten für mehr Schutz und Unterstützung für Studierende (Berichte
mit Öffentlichkeit und Transparenz)

· Umstellung der Lehramtsstudium auf Bachelor und Master



Personal

· Leitung von Organisationseinheiten nicht mehr an den Status
Universitätsprofessor gebunden

· Erweiterung der Professorenkurie um die LeiterInnen von
Organisationseinheiten, die nicht der Professorenkurie angehören – für die
Dauer ihrer Funktion – d.h. aktiv u. passiv wahlberechtigt

· Ausdehnung der befristeten Professoren (sog. § 99 Professuren)
auf bis zu 6 Jahre; mit dem Effekt für mehr Chancen für
Nachwuchswissenschafter



Finanzierung/Leistungsvereinbarung

· mögliche jährliche Gestaltungsvereinbarung ergänzend zur
Leistungsvereinbarung

· Vereinbarungsmöglichkeit zur Bewertung der Erreichung von
Leistungsvereinbarungs-Zielen



Universitätsrat

· Bestellung der Uniräte durch Bundesminister (politische
Letztverantwortung)

· Bei der Bestellung der Universitätsräte ist das B-GlBG anzuwenden

· bessere Informationsrechte: z.B. Information über den
Budgetvoranschlag des Rektors

· Ausschreibung des Rektors

· 2 Vertreter in die „Findungskommission“



Rektor / Rektorat

· Findungskommission: ein Vertreter vom Senat, zwei vom
Universitätsrat, (Einstimmigkeit)

· Wenn 2/3 des Universitätsrats und 2/3 des Senats für
Verhandlungen mit dem bisherigen Rektor stimmen, dann kann auf eine
Ausschreibung verzichtet werden

· Amtierender Rektor kommt automatisch auf den
Nominierungsvorschlag des Senates (außer Senat stimmt mit 2/3 Mehrheit
gegen Rektor)

· Rektor in Studienfragen stärker involviert – z.B. Rektor kann
„Joint degree Programme“ besser durchsetzen



Hochschulzugang

· Vorschlag gem. Empfehlungen des Wissenschaftsrates, Master und
Ph-D Studien mit qualitativen Zugangsbedingungen zu versehen



Gleichbehandlung / Frauenförderung / Antidiskriminierung

· BundesgleichbehandlungsG ist bei Bestellungen, Nominierungen und
Ernennungen von entscheidungsbefugten Organen analog anzuwenden

· Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen stärken



Berufungs- und Habilitationsverfahren vereinfachen

· Reduktion auf mind. 2 Gutachter (1 externer Gutachter); Rektor
nominiert auch Gutachter

· Anpassungen bei der Zulassung zur Habilitation: Bewerber muss
durchgehende mehrjährige qualifizierte Lehrtätigkeit nachweisen


.. und die spö ist böse..

Broukal zu Hahns UG-Entwurf: "Nichts für Studierende, nichts für junge WissenschafterInnen"
Utl.: "Dafür viele kleine Goodies für den Minister"
Wien (SK) - "Ich lese und staune: In Hahns Presse-Unterlage von
seiner heutigen Pressekonferenz ist keine Rede von besseren
Studienbedingungen, vom Teilzeitstudium, von mehr Chancen für die
jungen WissenschafterInnen, von mehr Mitsprache, von Gerechtigkeit
für die 'lost generation' der vom UG 2002 abgestraften
'außerordentlichen' ProfessorInnen. Viele im Regierungsprogramm
vereinbarten Punkte werden sorgfältig ausgeklammert. Damit wird es
nicht getan sein, Herr Minister", sagt SPÖ-Wissenschaftssprecher
Josef Broukal zu den heute vorgestellten ÖVP-Vorschlägen für die
Reform des Universitätsgesetzes. ****

Zwtl: "Was ist Hahns Unterschrift wert?"

"Minister Hahn hat das Regierungsabkommen eigenhändig
unterschrieben, ist aber offenbar nicht bereit, es einzuhalten. Was
ist Hahns Unterschrift wert?", fragt Broukal. "Für die SPÖ gilt
jedenfalls: Entweder nimmt Hahn das Regierungsprogramm in seinen
Entwurf auf oder dieser hat bei der SPÖ keine Chance. Besser kein
neues UG als dieses neue UG", so Broukal am Donnerstag gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ.

"Statt das Regierungsprogramm umzusetzen, haben Hahns
Gesetzesschreiber 'kleine Goodies' für ihren Minister eingebaut. Er
soll die Uni-Räte ganz allein auswählen können, er soll jedes Jahr
einen Teil der Uni-Budgets von seiner persönlichen Genehmigung
abhängen machen können. Da bin ich mehr als skeptisch", sagt Broukal.

Zwtl.: "Qualitative Zugangsbedingungen": SPÖ gegen neue Zugangshürden

"Vor einem halben Jahr wollten einige Rektoren noch die halben
Bachelor-AbsolventInnen aus den Unis rauswerfen. Jetzt ist in Hahns
Entwurf von 'qualitativen Zugangsbedingungen' die Rede. Die SPÖ wird
das sehr genau prüfen. Unser Land braucht mehr Uni-AbsolventInnen,
nicht neue Zugangshürden", sagt Broukal. "Im Juni der feierliche
Bachelor-Abschluss und im Oktober an der selben Uni ungeeignet für’s
Masterstudium - das wird es mit der SPÖ nicht geben", so der
SPÖ-Wissenschaftssprecher abschließend. (Schluss) ah

Wednesday, June 11, 2008

der begutachtungsenwurf wird heute vorgestellt

und zwar um 10 uhr. wir sind gespannt.

reaktionen

Prof. Kepler - Vorsitzender des Universitätsprofessoren[sic!]verband hat sich in einem öffenen Brief an den Wissenschaftsminister gegen.. tja, so ziehmlich alles was mehr Mitbestimmungsreche für nicht-Profs betrifft eingesetzt. Die Argumentation ist bekannt. Zu finden ist der Text auf http://derstandard.at/?url=/?id=3370171

Stefan Galler antwortet ihm in einem Kommentar der anderen: http://derstandard.at/?url=/?id=3370662

Hahn schweigt weiter, die SPÖ kann allem etwas abgewinnen.

Sunday, June 8, 2008

die apa hat den entwurf

und sonst hat ihn noch niemand. aber es gibt zwei apa meldungen, die sich den inhalten der novelle widmen. diese machen nun die runde - so hat sie derstandard.at übernommen.

wirklich sagen kann man nichts über die novelle, solange wir die konkreten ausformulierungen nicht kennen, aber hier einmal die wichtigsten bekanntgewordenen punkte:

was sich ändern soll, und - schlimmer - was sich nicht ändern soll.

Studienrecht:
geplante änderungen im studienrecht wurden viel weniger diskutiert als jene im organisationsrecht. hier die bekannten punkte:
  • Die Studiengebühren für Nicht-EWR BürgerInnen werden freigegeben. Eine Katastrophe, viel mehr kann man dazu nicht sagen. Xenophob, borniert, eigenbrötlerisch. Außerdem droht natürlich jetzt die generelle Freigabe der Studiengebühren
  • Weniger dramatisch: Bachelor-Studien dürfen jetzt auch 4 Jahre lang dauern.
Organisationsrecht:
  • Der Senat bleibt wie er ist: professorInnenkurie getrennt vom mittelbau wie bisher, und verliert weiter an einfluss bei der rektorswahl
  • für diese rektorswahl wird ein neues gremium geschaffen, genannt findungskommission. diese darf die kandidatInnen vorselektieren, nur aus den auserwählten darf der senat einen dreier bis sechservorschlag (bisher: dreiervorschlag fix) an den unirat weiterleiten. in dieser findungskomission dürfte der unirat mit 2, der senat mit einer person vertreten sein. es kann wohl ausgeschlossen werden, dass dieses eine auserwählte senatsmitglied aus der studierenden- oder mittelbaukurie kommen wird. die tendenz geht zu geremien der gremiendominierenden vorsitzenden. stakeholder machen sichs unter sich aus.
  • das nicht-wiederbestellen eines rektors durch den senat wird erschwert: bei der ersten wiederwahl muss der senat mit zwei drittelmehrheit (danach mit einfacher mehrheit) beschließen, dass er den rektor nicht in den vorschlag aufnehmen will, den er an den unirat weiterleitet. Damit braucht die rektorin nur noch die unterstützung eines drittels des senats, um sich in eine zweite amtszeit wählen zu lassen. der senat verliert dadurch eines der wenigen druckmittel auf das rektorat, das ihm noch blieb.
  • Betriebsräte sind im unirat weiterhin nur anzuhören, dass auch nur bei dienstrechtlichen themen, und haben weiterhin kein stimmrecht.
  • anders als bisher können Mittelbauangehörige DekanIn oder ZentrumsleiterIn, etc. werden. das war bisher ordentlichen ProfessorInnen vorbehalten. Wählen würden sie aber (zumindest sind hier keine Änderungen bekannt gegeben worden) weiterhin nur die ordentlichen ProfessorInnen (in einen Dreiervorschlag, das letzte Wort hat - wunderts wen? - das Rektorat).
  • Im Unirat dürfen Politiker nun unmittelbar nach Ende ihrer Karriere geparkt werden, nicht wie bisher erst nach 4 Jahren. Ein paar andere kleinere Korrekturen: die Uniratsmitglieder (jene die nicht vom Senat ernannt werden) werden nicht wie bisher durch die Bundesregierung, sondern durch den Wissenschaftsminister ernannt (ja, dass gibt der ÖVP langfristig mehr einfluss auf die Universitäten..). Und von allen Uniratsmitgliedern muss eine (1!) Person wissenschaftlich oder künstlerisch qualifiziert sein. Vor allem letzteres dürfte zu einer enormen Steigerung der Qualität des Unirats führen.

Friday, June 6, 2008

jetzt ists passiert..

und die regierung streitet seit längerem ums ug - jetzt auch öffentlich.

Soeben sind Details bekannt geworden aus dem Entwurf des Bildungsministeriums zur UG Novelle: Minister Hahn hat macht einen alleingang und schreibt den Gehrer - kurs fort, brinek rudert aber gleich wieder zurück und nennt das papier einen "internen entwurf".

Sunday, June 1, 2008

reaktionen auf den entwurf

Bekannt ist immer noch nicht was im Gesetzesentwurf steht, der den BildungssprecherInnen der Regierungsparteien am Donnerstag übergeben wurde. Der Entwurf soll Ende nächster Woche veröffentlicht werden.

SP Wissenschaftssprecher Brokal beruft sich auf die im Regierungsprogramm vorgesehene Stärkung der universitären Mitbestimmung und hofft auf weitere Verhandlungen:

Das Papier wolle offenbar "nicht das Regierungsprogramm, sondern eine eigenständige Agenda des Ministeriums umsetzen", so Broukal gegenüber der APA. "Man tut so, als ob es das Regierungsabkommen nicht gäbe - mit Ausnahmen." Die zuletzt diskutierten Punkte wie die Schaffung einer einheitlichen Kurie der unbefristet auf Laufbahnstellen beschäftigten Wissenschafter oder die Mitbestimmung der Betriebsräte seien "völlig ausgeklammert" worden.

Die ÖH verlangt die Anschaffung der absoluten Mehrheit der ProfessorInnen im Senat.

 "Wir befürworten zwar eine gemeinsame Kurie der Lehrenden aber definitiv
nicht zu jedem Preis. Es ist jedenfalls zentral, dass endlich die
absolute Mehrheit der Kurie der ProfessorInnen im Senat fallen muss
und die Unis wieder ein Stückchen redemokratisiert werden. Außerdem
müssen die Mitbestimmungsrechte von Studierenden gestärkt werden. Wir
fordern daher die Abschaffung der absoluten Mehrheit der
ProfessorInnen im Senat und einen Ausbau der Mitbestimmung an
Universitäten"


Die Grünen schreiben unter anderem:

Alte Hierarchien und Machtverhältnisse dürfen nicht unreflektiert
fortgeschrieben werden. Gegensätze und unterschiedliche Interessen
müssen zugunsten gemeinsamer Ziele der Universität in Forschung,
Lehre und Selbstverwaltung abgebaut werden.

"Man sollte das Wissen und die Leistungsbereitschaft junger
ForscherInnen nutzen und ihnen einen adäquaten Raum für Mitsprache,
Mitdenken und Mitverantwortung geben", fordert Grünewald. Der Raum
dafür ist das einzig demokratisch gewählte Organ, nämlich der Senat.
"Ich fordere daher eine Kurie aller HochschullehrerInnen und die
gleiche Anzahl von Stimmen für den akademischen ‚Mittelbau’ wie für
Studierende. Auch sollte der Senat in die Planung von zukünftigen
Profilen und Schwerpunkten der Universität einbezogen und sein
Know-how genutzt werden", fordert Grünewald abschließend.

Die Betriebsräte wiederholten am Freitag in einem offenen Brief ihre Forderung nach Sitz und Stimme im Unirat.

Thursday, May 29, 2008

der entwurf ist da - und furchtbar.

minister hahn hat heute den entwurf zur ug novelle an brokal und brinek übergeben - dieser ist (erwartungsgemäß) furchtbar. Zumindest das, was davon bekannt geworden ist.

kurz: kein faculty modell, weiterhin absolute mehrheit für profs im senat, betriebsräte in uniräten nur auf kosten des senats.

mehr dazu im standard, morgen gibts hier ausfhrliche kommentare und bereits bekannte reaktionen.

Wednesday, May 28, 2008

es wird heiß

die regierungsparteien lieferten sich in den letzten tagen einen ersten schlagabtausch zur ug novelle.

der standard fasst heute die diskutieren punkte zusammen:

Unigesetz-Novelle: Streitpunkt Mitbestimmung für Uni-MitarbeiterInnen

Einigkeit herrscht bei Frauenquote in Uni-Gremien - Broukal fordert Begutachtungsfrist bis Oktober - Die Eckpunkte der Reform im Überblick

Der Entwurf für die Novelle des Universitätsgesetzes 2002 wird in den nächsten Wochen erwartet. Bereits im Vorfeld sorgen einige Eckpunkte für Diskussion.
***

  • Mitbestimmung der Uni-Betriebsräte im Universitätsrat

    Gemäß Regierungsübereinkommen sollen zukünftig auch Mitglieder des Betriebsrats einer Universität in den Universitätsrat entsendet werden. Von dieser Vereinbarung ist die ÖVP zum Ärgernis der SPÖ jedoch wieder abgerückt.

    Der Universitätsrat hat unter anderem die Aufgabe, den Rektor aus einem Dreiervorschlag des Senats zu wählen. Er setzt sich jeweils zur Hälfte aus vom Senat gewählten Mitgliedern, sowie aus Mitgliedern, die von der Bundesregierung bestellt werden, zusammen. Ein weiteres Mitglied wird vom Unirat selbst bestellt. In den Rat kann berufen werden, wer so heißt es im UG 2002, eine "verantwortungsvolle Position in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft" innehat oder hatte. Regierungsmitglieder oder Funktionäre einer politischen Partei sowie Arbeitnehmer der Universität dürfen dem Unirat derzeit nicht angehören.

  • ist so wahscheinlich der bekannteste Streitpunkt in der Koalition, zu dem hier schon viel zu lesen war...

  • Findungskommission für Rektor

    Über die Funktion, die der Unirat künftig haben soll, wird ebenfalls diskutiert. In Diskussion ist die Stärkung des Gremiums, die Österreichische Hochschülerschaft plädiert für die Abschaffung des Unirats. Insbesondere die Wahl des Rektors durch den Unirat hat sich in manchen Fällen als nicht praktikabel erwiesen. Nach Minister Hahns Vorstellungen könnte zukünftig für die Wahl des Rektors eine Findungskommission eingerichtet werden, die sich aus dem Uni-Rats-Chef sowie aus je einem von Senat und Uni-Rat entsendeten Vertreter zusammensetzt.

  • Die einer solchen Findungskommission ist meiner Meinung nach einfach nur absurd. Sie zeigt auf, wie innerhalb der UG 02 demokratisch gewählte Gremien unterlaufen werden, die Entscheidungseliten (euphemistisch "stakeholder" genannt) erst wieder alles auspackeln.

    Entweder befasst sich der Senat als Ganzes mit der RektorInnenwahl, oder nicht. Wenn es derartige Kommissionen gibt, müssen zumindest alle Senatskurien darin vertreten sein. So wird der Senat als Ganzes entmachtet, einem einzelnen Senatsmitglied (man darf gespannt sein, wie oft dieses aus Mittelbau- oder Studierendenkurie kommt) bekommt etwas Macht dazu, aber im Endeffekt hat der Unirat die absolute Mehrheit in dieser "Findungskommission". Hier werden außerdem RektorInnen gegenüber kritischen Senaten gestärkt, deren einziges wirkliches Mittel es ist, den Rektor nicht mehr wiederzuwählen - selbst das wird hier nun erschwert werden.

    Das UG 02 sprach noch von der doppelten Legitimierung der Entscheidungsträger (diese müssen das Vertrauen ihrer "Untergebenen" ebenso geniesen wie das ihrer "Vorgesetzten") - in diesem Falle die Wahl des Rektors durch den Senat (stellvertretend für die Universität - allerdings auf Grund seiner zusammensetzung schwach legitimiert, wenn es darum geht für die Universitätsangehörigen zu sprechen), und den Unirat (Stellvertretend für Regierung und Gesellschaft als Ganzes, allerdings Spielball politischer und wirtschaftlicher Machtinteressen, und gemeinhin unfähig, da als außenstehende blind für die tägliche Arbeit des Rektorats).

    Nun bleibt nur noch die Legitimation von oben - top down strukturen, hierachisch, dominant, autoritär. Dagegen kann auch ein Scheinkonsens innerhalb der Entscheidungseliten in noch so kreativ benannten Kommissionen nichts ändern.

  • Stärkung des Mittelbaus im Senat

    Dem Senat gehören UniversitätsprofessorInnen, allgemeines Universitätspersonal und Studierende an. Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Gruppen wird vom Universitätsrat bestimmt, wobei die ProfessorInnen derzeit die absolute Mehrheit haben. Im Zuge der Novelle wird diskutiert, ob die ProfessorInnen die Mehrheit im Senat verlieren und dafür der Mittelbau zusätzliche Sitze erhalten soll. Die Schaffung der einheitlichen Kurie im Senat gilt als weiterer Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern

  • Stärkung des Senats

    In Diskussion ist die Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Universitätsangehörige. Dies könnte etwa über die Stärkung des Senats als Entscheidungsgremium bewirkt werden.

  • Schön wärs, ich glaubs allerdings erst wenn ichs seh. Österreich als Vorbild progressiver Universitätsorganisation? Das hats ja seit Firnberg nicht mehr gegeben... Wie gesagt, ich glaubs erst wenn ichs seh...

  • Frauenquote soll eingeführt werden

    In allen nominierenden Gremien, also im Uni-Rat sowie bei Berufungs- und Habilitationsverfahren, soll die Frauenquote von 40 Prozent eingeführt werden. Bei Gremien, die gewählt werden - etwa im Senat - soll die 40-Prozent-Quote bei den wahlwerbenden Gruppen erfüllt werden. Ausnahmen soll es nur dann geben, wenn der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen bestätigt, dass eine Erfüllung der Quote unmöglich ist, was etwa bei technischen Studienrichtungen verstärkt der Fall sein könnte. Wird die Frauenquote nicht eingehalten, gelten die Gremien nicht als gesetzeskonform zusammengesetzt. In diesem Punkt sind sich SPÖ und ÖVP einig.

  • Eine Erfreuliche Nachricht, fraglich bleibt welche Konsequenzen drohen, wenn die Frauenquote nicht eingehalten wird. Es bleibt abzuwarten, bis die Idee wieder verwässert wird. Außerdem sind sämtliche ernannte oder delegierte Posten nicht betroffen.

  • Zugangsbeschränkungen für Master und Doktorat

    Befürchtet werden Zugangsbeschränkungen, vor allem im Bereich der Master- und Doktorats-Studien. Zuletzt sagte Hahn, dass weitere Zugangsbeschränkungen erst in fünf bis zehn Jahren angedacht seien, zuvor müsse beobachtet werden, ob Bachelor-Absolventen am Arbeitsmarkt akzeptiert werden. Eine Reform des Doktorats ist ebenfalls angedacht.

  • Das Thema ist in dieser Novelle tod, und kehr hoffentlich so schnell auch nicht wieder (Zugangsbeschränkungen bzw. Studienplatzbewirtschaftung sind allerdings alte Untote der Unipolitik..)

  • Studiengebühren

    Die Forderung der Grünen, FPÖ und ÖH, die Studiengebühren abzuschaffen, wird unerfüllt bleiben. Der Wissenschaftsminister sprach sich dafür aus, dass Universitäten die Höhe der Gebühren für StudentInnen aus Drittstaaten autonom festlegen können.

  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    Parallel zur Beschlussfassung der UG-Novelle sollen laut Hahn auch die Verhandlungen für den neue Uni-Kollektivvertrag (KV) abgeschlossen werden. Weiters gibt es Überlegungen, wie junge WissenschafterInnen innerhalb der Universität besser gefördert werden können. Hahn schlug etwa vor, die Leitung von einzelnen Organisationseinheiten auch für Mitglieder des Mittelbaus zu öffnen.

  • Leistungsorientierte Budgetierung

    Hahn strebt im Rahmen der dreijährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und den einzelnen Universitäten jährliche Zielvereinbarungen an, die sich auch budgetär auswirken sollen. Er sprach von einem "Bonus-Malus-Faktor", der in der Größe von "kleinen einstelligen Prozentbeträgen des Gesamtbudgets" liegen werde, aber ausreichend groß sein soll, "dass es weh tut" wenn die Leistungsvereinbarungen nicht eingehalten werden.

  • Eine zweischneidige Sache: nicht jedes Verfehlen eines selbst gesteckten Zieles liegt im verschulden der Universität - ist es finanziell nicht möglich, diese zu erfüllen, so hilft es wenig der Universität noch weniger Geld zukommen zu lassen. Andererseits machen "Geldstrafen" bei nichterfüllen z.B. einer Frauenquote sehr wohl Sinn.

  • Autonomie der Unis

    Kritiker befürchten, dass durch die Novelle die Autonomie der Universitäten weiter eingeschränkt werden könnte. Demgegenüber steht die Forderung, den Universitäten mehr Eigenverantwortung zu übertragen.

  • Eine sehr ideologische Debatte, meiner Meinung nach eine Scheindebatte. Ich wüsste auch nicht, welche Gesetzesänderungen hier überhaupt gemeint sind..

  • Begutachtungsfrist

    Wann das Gesetz in Begutachtung gehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. SPÖ Wissenschaftssprecher Josef Broukal ortete Tendenzen, den UG-Entwurf während des Sommers begutachten zu lassen, wenn universitäre Gremien nicht beschlussfähig seien. Er forderte, die Begutachtungsfrist erst im Oktober enden zu lassen

  • Da kann man einmal gespannt sein - ich glaube ja eher die Regierung einigt sich noch auf einen faulen Kompromiss und drückt diesen dann so schnell wie möglich und gegen alle Widerstände durch

    quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3352806

    (burg/derStandard.at, 28. Mai 2008)

    Monday, May 26, 2008

    Zusammenfassung Universitätsorganisation

    Während die geplanten Änderungen im Studienrecht noch kaum bekannt sind, so sind die möglichen Änderungen im Organisationsrecht bereits bekannt - wenngleich sie Koalitionsintern noch umkämpft sind. Hierbei lassen sich im Grunde zwei Gruppen ausmachen: Auf der einen Seite ÖH, Betriebsräte und Mittelbauorganisationen, die eine erweiterte Mitbestimmung verlangen und dabei auf die Unterstützung der SPÖ hoffen, auf der anderen Seite der Universitätsprofessorenverband und die ÖVP, die am liebsten alles so lassen möchte wie bisher, und versucht Änderungen mit passiver Gewalt zu verhindern.

    Konkret geht es einerseits um das sogenannte Faculty - Modell. Das sieht im Gegensatz zum bisherigen Modell (ordentliche ProfessorInnen - das sind nur knapp 15% der Universitätsangestellten, sämtliche ao Profs, ass. Prof. etc. gehören nicht dazu - stellen die absolute Mehrheit in allen Gremien) eine erweiterte Kurie aller unbefristet Angestellten vor, in der die bisherige Professorenkurie in der Minderheit ist. Das würde die gewohnten Machtstrukturen der Universität gewaltig ins Wanken bringen, Senatsarbeit hätte vielleicht wieder Sinn..

    Anderseits geht es um Sitz und Stimme für die Betriebsräte im Unirat. Das würde die Machtverhältnisse dort nur leicht verschieben, die Betriebsräte hätten dadurch aber einen weit besseren Kontakt zum Unirat.

    Weitere Forderungen haben Senatsvorsitzende, RektorInnen, und Uniräte formuliert - hier wird massiv darum gekämpft wer welche Kompetenzen erhält.

    Ein positives Ergebnis ist schon seit längerem bekannt - sämtlichen Gremien sol ein 40 prozentige Frauenquote vorgeschrieben werden. Allerdings wird auch diese sicherlich wieder relativiert werden..

    neues aus dem wissenschaftsministerium

    Die Betriebsräte haben in einem öffenen Brief ihre Forderung bekräftigt, dem Unirat mit "Sitz und Stimme" angehören zu wollen.

    Minister Hahn hat das zurück gewiesen, will sie nur ohne Stimme im Unirat haben. Besonders zynisch die Argumentation: Unis seien keine Unternehmen (bei diesen haben die Betriebsräte eine Stimme im Aufsichtsrat). Außerdem meint er, dass dann automatisch die Senate weniger Mitglieder in den Unirat entsenden dürften - ein plumper Versuch, die (professorendominierten) Senate gegen die "einfachen" Uniangestellten auszuspielen. Scheinbar kann sich der Minister eine wirkliche Autonomie der Universitäten (die auch Frage einschließt wer eigentlich Universität ist, und wie diese Universität als ganze, kollektiv ihre Entscheidungen trifft) nicht vorstellen.

    Bezeichnend ist, dass die Wissenschaftsministerien der letzten Jahre es sich zwar problemlos vorstellen können, die Führeung der Universitäten der Wirtschaft zu überlassen (aka Unirat), den Universitätsangehörigen trauen sie dies aber nicht zu.

    mehr dazu im Standard

    Sunday, May 25, 2008

    Mehr Forderungen

    als Nachtrag hier noch der schon erwähnte Aussendung der Universitätsprofessoren [sic!] verbands:

    Novelle des Universitätsgesetzes - ein Schritt zurück? =
       Wien (OTS) - Im Zuge der Novelle des Universitätsgesetzes - der
    Regierungsentwurf wird zurzeit formuliert - gibt es massive
    Gruppeninteressen, die sich für einen Rückschritt in Richtung altes
    Universitätsorganisationsgesetzes 1975 einsetzen. In dem von der
    Vorregierung verabschiedeten Gesetz, welches Österreichs Position in
    der nationalen und internationalen Universitätslandschaft
    entscheidend verbessert hat, wurde festgelegt, dass die
    höchstqualifizierte Gruppe, nämlich die, die sich in einem
    internationalen Bewerbungsverfahren mit oft mehr als 50 Konkurrenten
    auf höchstem Niveau qualifizieren mussten und müssen - die
    sogenannten berufenen Professoren - in allen entscheidenden Gremien
    und dem höchsten Kollegialorgan, dem Senat, die entscheidende
    Mehrheit besitzen sollen, also 50% plus 1 Stimme. Diese Verhältnisse
    entsprechen den internationalen Gepflogenheiten, wo meist die
    Mehrheit der berufenen Professoren noch wesentlich ausgeprägter ist.
    Diese Kernbestimmung des neuen Universitätsgesetzes, die eine
    wesentliche Voraussetzung für eine Qualitätsverbesserung der
    österreichischen Universitäten darstellt, soll nun wieder, im
    Interesse einer einzelnen Gruppe, die sich nie einem
    Bewerbungsverfahren mit internationaler Konkurrenz stellen musste,
    rückgängig gemacht werden. In keiner anderen öffentlichen Institution
    oder anderen Universitäten und schon gar nicht in Unternehmen gibt es
    derartige Diskussionen, in der die mehrheitliche Mitwirkung der
    höchstqualifizierten Gruppe in Frage gestellt wird. Der
    Universitätsprofessorenverband, der sich der Förderung der Qualität
    der Universität verpflichtet fühlt, hat sich immer bereit erklärt in
    einem offenen und international ausgerichteten Evaluierungs- und
    Bewerbungsverfahren zu überprüfen, ob Wissenschaftler, die zurzeit
    nicht zur Gruppe der berufenen Universitätsprofessoren gehören, über
    gleichwertige Qualifikation verfügen und entsprechend aufgenommen
    werden sollten. Damit wären auch alle, in Einzelfällen immer
    beklagten Ungerechtigkeiten, beseitigt.

    Am Verhältnis zwischen den drei höchsten Organen der Universität -
    Senat, Universitätsrat und Rektorat - sollte nichts Wesentliches
    geändert werden. Dies bedingt aber auch die unbedingte Beibehaltung
    der Mehrheitsverhältnisse im Senat, um das durch das
    Universitätsgesetz 2002 geschaffene ausbalancierte Gleichgewicht
    nicht einseitig zu beeinflussen. Die Anlaufschwierigkeiten, die sich
    im neuen Gesetz gezeigt haben, könnten durch kleinere Korrekturen,
    wie verstärkte Rolle einer Findungskommission bei der
    Rektorsberufung, sicher verbessert werden, ohne die Grundstruktur
    dieses an sich erfolgreichen Gesetzes zu beeinflussen.

    Rückfragehinweis:
    Für den Verband der Österreichischen Universitätsprofessorinnen
    und -professoren
    O.Univ. Prof. Dr.rer.nat. Dr.med. Bernhard K. Keppler
    Tel.: +43 1 4277 52602
    mailto:bernhard.keppler@univie.ac.at

    das warten geht weiter..

    Die von Minister Hahn angekündigte Präsentation der Novelle des UG scheint sicher regelmäßig nach hinten zu verschieben - war einst anfang Mai geplant, so scheint nun auch der vor einigen Wochen genannte Zeitraum ("Mitte - Ende Mai") nicht zu halten.

    Inhaltlich ist derweil nicht viel neues zu vernehmen - einzig Betriebsräte und GÖD erneuern ihre Forderungen regelmäßig. Gefordert wird dabei vor allem die Stärkung der inneruniversitären Demokratie und erweiterte Mitbestimmungsrechte für den Mittelbau und gewählte Gremien (diese Forderungen sind allerdings nicht gerade weitgehend..):

    am ausführlichsten ist dabei die forderungsliste der GÖD:

    Universitätsgesetz: Regierungsprogramm ist kompromisslos durchzusetzen =
       Wien (OTS) - Die Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft-
    Wissenschaftliches und künstlerisches Personal" [..] der GÖD als
    Vertreter aller wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter der
    Universitäten [..] hat [..] folgende Resolution einstimmig verabschiedet:

    Die BV13 fordert die kompromisslose Umsetzung des
    Regierungsprogramms: Faculty - einheitliche
    Hochschullehrer/innengruppe, tenure track, Förderung junger
    Karrieren, Vereinfachung des Berufungs- u. Habilitationsverfahrens
    (Zahl der Gutachten, geteiltes Berufungsverfahren)

    Dazu im Detail:

    1. Rektor und Vizerektoren

    a. Rektorswahl durch die Universitätsversammlung

    Der Rektor muss sich auf eine breite innerbetriebliche
    Legitimation stützen können und sollte daher durch eine
    Universitätsversammlung gewählt werden.

    b. Wiederwahl nur einmal möglich

    Dadurch soll gesichert werden, dass neue Ideen und Vorstellungen
    in die Universität eingebracht werden.

    c. Vetorecht des Senats bei der Bestellung der Vizerektoren

    Gewährleistet, dass das Rektorat das Vertrauen der Universität hat.

    ~
    d. Unvereinbarkeit des Rektorsamtes dem Amt als Monokratisches
    Studienrechtliches Organ.

    2. Senat

    a. Mitentscheidung des Senats bei der Entwicklung der
    Universitäten: Zielrichtung, Strukturierung, Schwerpunktbildung
    und Entwicklungspläne.
    ~

    Die Erstellung der Entwicklungspläne, die Strukturierung und die
    Schwerpunktbildung an den Universitäten, haben Auswirkungen, die weit
    über die Amtsperiode eines bestellten Rektorats und Universitätsrats
    hinausgehen. Um in diesem Bereich entsprechende Kontinuität und
    Nachhaltigkeit zu gewährleisten, bedarf es der
    Mitentscheidungskompetenz des Senats.

    ~
    b. Zusammensetzung des Senates: Statt der beiden bisherigen Kurien
    des wissenschaftlichen Personals (Professoren/innen,
    wissenschaftliche künstlerische Mitarbeiter/innen) sind nun eine
    neue einheitlichen Gruppe von Universitätslehrer/innen und die
    Gruppe der nicht auf Dauerstellen befindlichen Personen der
    wissenschaftlichen und künstlerische Mitarbeiter ohne Doktorat
    vorzusehen; der Bestellmodus und die Anzahl der Vertreter und die
    Wahl der Vertreter/innen durch die Angehörigen der jeweiligen
    Gruppe sind noch zu regeln.
    ~

    Begründung: Demokratiestärkung, Sicherung der nötigen
    Fachkompetenz für die Aufgaben des Senats.

    3. Rat

    ~
    a. Beschränkung der Aufgaben des Universitätsrates auf
    Kontrollaufgaben (wirtschaftlicher Bereich) und daher:
    Verschiebung operativer Aufgaben, wie Freigabe von
    Professorenstellen - zum Senat.

    b. Zusammensetzung des Universitätsrates: Sitz und Stimme für je ein
    Mitglied des Betriebsrates der wissenschaftlichen und des der
    allgemeinen Bediensteten, zusätzlich zur jetzigen Zusammensetzung.

    4. Schaffung einer neuen einheitlichen Gruppe von
    Universitätslehrer/innen, bestehend aus den Professoren (gemäß
    BDG, VBG als auch AngGesetz) und den auf Dauerstellen
    befindlichen Personen (gemäß BDG, VBG als auch AngGesetz) der
    wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter mit Doktorat
    bzw. der gleichzuhaltenden künstlerischen Eignung. Alle
    Angehörigen dieser Gruppe haben organisationsrechtlich dieselben
    Rechte und Pflichten, insbesondere hinsichtlich der
    Wählbarkeit in Organe und der Übernahme von Leitungsfunktionen.
    ~

    5. Wahl/Bestellung der Leiter oder Leiterinnen von allen
    Organisationseinheiten unter Mitwirkung aller Angehörigen der
    betroffenen Einheit und Errichtung von Beratungsgremien , die
    den OEL beraten und unterstützen.

    Begründung: Größere Legitimation des Leiter oder Leiterinnen und
    stärkere Akzeptanz innerhalb (und außerhalb) der Universität. Der
    bisherige Bestellmodus hat sich nicht bewährt.
    [..]

    Monday, May 12, 2008

    die reaktion reagiert

    der verband der universitätsprofessoren wirft sich mit aller kraft und verstaubten argumenten in die schlacht, um eine gemeinsame kurie aller unbefristeten uniangestellten zu verhindern. 2002 war im unigesetz angeblich bereits ähnliches geplant, wurde auf druck der uniprofessoren aber wieder zurückgezogen. hoffentlich gehts heuer durch..

    http://derstandard.at/?url=/?id=3330701

    Monday, May 5, 2008

    "Mitte/Ende Mai"

    wird laut Brinek die Begutachtungsvorlage vorgestellt werden..

    öffentliche diskussionen zwischen spö und övp

    Erfreunliche Nachrichten: Die SPÖ hat (wohl eher unbeabsichtigt) zwei Punkte der UG Novelle zu Prestigefragen gemacht: einerseits dass die Betriebsräte einen Sitz im Unirat bekommen, andererseits die gemeinsame Kurie aller Lehrenden.

    Zur Zeit sind im Senat 4 Kurien vertreten: ordentliche Professoren müssen laut Gesetz die absolute Mehrheit haben - Studierende stellen ein Viertel, wisseschaftliches ("Mittelbau") und allgemeine Uniangestellte teilen sich den Rest.

    Wird eine einzige Kurie für alle Lehrberechtigten ("Habilitierten") oder unbefristet beschäftigen geschafften, so schwächt dies die ordentlichen Professoren zugunsten der "einfachen" Universitätsbeschäftigten - ein lange bereits lange notwendiger Schritt, um die Unisenate zu entstauben.

    http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080505_OTS0235&ch=politik

    Saturday, April 19, 2008

    Studiengebührenfreigabe für Nicht-EWR-Studierende?

    Es ist eine zum Himmel stinkende Ungerechtheit, dass Studierende aus nicht-EWR Ländern (die in der Mehrzahl nicht gerade in den reichen Regionen dieses Planeten liegen) in Österreich die doppelte Höhe der Studiengebühren bezahlen müssen.

    Nun überlegt das Ministerium es den Universitäten freizustellen, Studiengebühren in beliebiger Höhe von dieser Studierendengruppe zu verlangen. Wohlgemerkt in einer Situation, wo dasselbe Ministerium die Universitäten durch knappe Budgets dazu zwingt, eben jene Gebühren zu erhöhen.

    http://derstandard.at/?url=/?id=3306137

    was auf uns zukommt (1)

    Einige der vom Ministerium geplanten Änderungen scheinen bereits sehr konkret zu sein:

    Studienrecht:
    • Die Dauer der Baccalaureatsstudien soll "flexibler" gestaltet werden: Konkret heißt das, dass die Universitäten selbst festlegen können, ob Baccalaureatsstudien 3 oder 4 Jahre dauern (intern wird sich das wohl das Rektorat mit der Curricularkommission ausmachen müssen). Derzeit sind sie im Gesetz auf 3 Jahre festgelegt. (Das ist von den Rektoraten und Senaten oft gewünscht worden.)
    • Bacc, Master und Ph.D. Studien sollen nicht in Abschnitte gegliedert werden dürfen. (Was eigentlich nur für Stipendien von Bedeutung ist..)
    • Für die Zulassung zum Masterstudium sollten Zusatzprüfungen verlangt werden dürfen, wenn die/der StudentIn das Bakk. in einem "fremden" Fach abgelegt hat.
    Organisationsrecht:
    • In der Kompetenzverteilung zwischen Rektorat, Senat und Unirat versuchen ebendiese bereits seit Monaten (wenn nicht Jahren) ihren Einfluss zu stärken. Eine schwächung des Senates zu Gunsten des Unirates und des Rektorats scheint warscheinlich. Das ist eine weitere Schwächung des letzten gewählten Kollegialorgans der Universität. Hier dürfte das letzte Wort aber noch nicht gesprichen sein.

    Der Zeitplan zur UG Novelle

    Bereits seit einiger Zeit ist bekant, die UG Novelle im Herbst im Ministerat ab zusegenen. Nun liegt der konkrete Zeitplan vor. Der Entwurf soll bereits in zwei Wochen in Begutachtung geschickt werden.

    • Begutachtung spätestens ab Anfang Mai (dauert 8 Wochen)
    • Juli bis September: Überarbeitung
    • Oktober bis Dezember: Ministerrat, parlamentarische Behandlung
    • Beschlussfassung und Veröffentlichung vor Ende des Jahres

    Thursday, April 10, 2008

    die SPÖ und Studiengebühren

    Sie SPÖ bringt einen Antrag gegen Studiengebühren ein. Dass es sich dabei nur um Ankündigungen handelt, dieser Antrag gleich einmal in einem Ausschuss verschwindet, und die SPÖ solange die Koalition hält auch nicht daran denkt dem eigenen Antrag zuzustimmen wird wohl niemanden verwundern.

    Trotzdem sollten wir ihnen für diesen Antrag dankbar sein: Brokal und Co. bringen das Thema Studiengebühren wieder auf den Tisch, und versperren sich selbst und ihrer Partei den Weg zur deren entgültiger Akzeptanz (zumindest ohne Gesichtsverlust).

    Zugangsbeschränkungen für Master?

    Unser allseits geliebter Minister Hahn gab gestern abend in einem Gespräch mit dem "Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalisten" seine Ansichten und Ideen zu geplanten und zukünftigen Unireformen zum besten, dabei waren auch einige konkrete Festlegungen:

    Die von den Rektoren geforderte Freigabe der Zugangsbeschränkungen sieht Hahn zwar positiv, will dieses heiße Eisen bei der kommenden Unireform aber noch nicht angreifen ("abwarten, bis der Bachelor sich etabliert hat, und die Wirtschaft die AbsolventInnen einstellt" und "in etwa 5-10 Jahren"). Es bleibt zu hoffen, dass er dies im Juni auch noch so sieht. Hahn deutet auch an, dass die SPÖ sich bei diesem Thema querlegt ("Dissens"); es könnte also auch sein, dass Hahn hier die Not zur Tugend macht.

    Auch der alte konservative Weißheit, dass ja "ned a jedes ArbeiterInnenkind studieren muss" hängt Hahn - in leicht aktualisierter Form - noch an:
    "nicht jeder müsse mit bestemm studieren, auch wenn er gar nicht dafür geeignet ist."

    Auskunft über Änderungen der Universitätsorganisation ("Governance") gab heute sein gegenüber Brokal (immer noch SPÖ Wissenschaftssprecher): Die SPÖ hätte eine Abwertung des Senats verhindert, dafür gäbe es Erleichterungen bei der ersten Wiederwahl des Rektors. Hahns Version klingt allerdings anders: bereits vor der behandlung im Senat soll ein dreiköpfiges Gremium aus Uniratsvorsitzenden und je einem Mitglied des Senats und des Unirats die eingelangten Bewerbungen sichten, und einen zumindest drei Personen umfassenden Vorschlag an den Senat übermitteln, aus welchem der Senat wiederum drei Personen auswählt und dem Unirat übermittelt.