Die von Minister Hahn angekündigte Präsentation der Novelle des UG scheint sicher regelmäßig nach hinten zu verschieben - war einst anfang Mai geplant, so scheint nun auch der vor einigen Wochen genannte Zeitraum ("Mitte - Ende Mai") nicht zu halten.
Inhaltlich ist derweil nicht viel neues zu vernehmen - einzig Betriebsräte und GÖD erneuern ihre Forderungen regelmäßig. Gefordert wird dabei vor allem die Stärkung der inneruniversitären Demokratie und erweiterte Mitbestimmungsrechte für den Mittelbau und gewählte Gremien (diese Forderungen sind allerdings nicht gerade weitgehend..):
am ausführlichsten ist dabei die forderungsliste der GÖD:
Universitätsgesetz: Regierungsprogramm ist kompromisslos durchzusetzen =
Wien (OTS) - Die Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft-
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal" [..] der GÖD als
Vertreter aller wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter der
Universitäten [..] hat [..] folgende Resolution einstimmig verabschiedet:
Die BV13 fordert die kompromisslose Umsetzung des
Regierungsprogramms: Faculty - einheitliche
Hochschullehrer/innengruppe, tenure track, Förderung junger
Karrieren, Vereinfachung des Berufungs- u. Habilitationsverfahrens
(Zahl der Gutachten, geteiltes Berufungsverfahren)
Dazu im Detail:
1. Rektor und Vizerektoren
a. Rektorswahl durch die Universitätsversammlung
Der Rektor muss sich auf eine breite innerbetriebliche
Legitimation stützen können und sollte daher durch eine
Universitätsversammlung gewählt werden.
b. Wiederwahl nur einmal möglich
Dadurch soll gesichert werden, dass neue Ideen und Vorstellungen
in die Universität eingebracht werden.
c. Vetorecht des Senats bei der Bestellung der Vizerektoren
Gewährleistet, dass das Rektorat das Vertrauen der Universität hat.
~
d. Unvereinbarkeit des Rektorsamtes dem Amt als Monokratisches
Studienrechtliches Organ.
2. Senat
a. Mitentscheidung des Senats bei der Entwicklung der
Universitäten: Zielrichtung, Strukturierung, Schwerpunktbildung
und Entwicklungspläne.
~
Die Erstellung der Entwicklungspläne, die Strukturierung und die
Schwerpunktbildung an den Universitäten, haben Auswirkungen, die weit
über die Amtsperiode eines bestellten Rektorats und Universitätsrats
hinausgehen. Um in diesem Bereich entsprechende Kontinuität und
Nachhaltigkeit zu gewährleisten, bedarf es der
Mitentscheidungskompetenz des Senats.
~
b. Zusammensetzung des Senates: Statt der beiden bisherigen Kurien
des wissenschaftlichen Personals (Professoren/innen,
wissenschaftliche künstlerische Mitarbeiter/innen) sind nun eine
neue einheitlichen Gruppe von Universitätslehrer/innen und die
Gruppe der nicht auf Dauerstellen befindlichen Personen der
wissenschaftlichen und künstlerische Mitarbeiter ohne Doktorat
vorzusehen; der Bestellmodus und die Anzahl der Vertreter und die
Wahl der Vertreter/innen durch die Angehörigen der jeweiligen
Gruppe sind noch zu regeln.
~
Begründung: Demokratiestärkung, Sicherung der nötigen
Fachkompetenz für die Aufgaben des Senats.
3. Rat
~
a. Beschränkung der Aufgaben des Universitätsrates auf
Kontrollaufgaben (wirtschaftlicher Bereich) und daher:
Verschiebung operativer Aufgaben, wie Freigabe von
Professorenstellen - zum Senat.
b. Zusammensetzung des Universitätsrates: Sitz und Stimme für je ein
Mitglied des Betriebsrates der wissenschaftlichen und des der
allgemeinen Bediensteten, zusätzlich zur jetzigen Zusammensetzung.
4. Schaffung einer neuen einheitlichen Gruppe von
Universitätslehrer/innen, bestehend aus den Professoren (gemäß
BDG, VBG als auch AngGesetz) und den auf Dauerstellen
befindlichen Personen (gemäß BDG, VBG als auch AngGesetz) der
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter mit Doktorat
bzw. der gleichzuhaltenden künstlerischen Eignung. Alle
Angehörigen dieser Gruppe haben organisationsrechtlich dieselben
Rechte und Pflichten, insbesondere hinsichtlich der
Wählbarkeit in Organe und der Übernahme von Leitungsfunktionen.
~
5. Wahl/Bestellung der Leiter oder Leiterinnen von allen
Organisationseinheiten unter Mitwirkung aller Angehörigen der
betroffenen Einheit und Errichtung von Beratungsgremien , die
den OEL beraten und unterstützen.
Begründung: Größere Legitimation des Leiter oder Leiterinnen und
stärkere Akzeptanz innerhalb (und außerhalb) der Universität. Der
bisherige Bestellmodus hat sich nicht bewährt.
[..]