Thursday, June 12, 2008

der begutachtungentwurf ist bse

aber dass ist eigentlich nichts neues. hier die ffizielle aussendung des ministeriums:

Wesentliche Eckpunkte zur Novelle des Universitätsgesetzes 2002



Rahmenbedingungen / Ziele / Grundgedanken

· Universitätsgesetzes 2002 ist internationales Vorbild, jetzt
Teile weiterentwickeln

· Effizientere Karrieremodelle für Nachwuchswissenschafter
entwickeln (Kollektivvertrag)

· Leitungsstrukturen der Unis und Entscheidungsprozesse klarer
gestalten

· Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten steigern



Studium

· Studiendauer für Bachelor-Studien flexibler gestalten
(Ausnahmeregelung für vier Jahre, wenn dies für die
Beschäftigungsfähigkeit erforderlich ist)

· Studienbeiträge für Drittstaatenangehörige in die Autonomie der
Universitäten legen, bei gleichzeitiger Einrichtung von
Studienförderungssystemen durch Universitäten (bessere EU-Rückflüsse bei
EU-Programmen möglich)

· Studienberechtigung – mehr Durchlässigkeit: bessere Anrechnung
von Meisterprüfungen (Anrechnung von einem Wahlfach)

· Klarstellungen bezgl. Mobilität: bei Bachelor und (!) Master

· Weisungsfreie Studierendenanwaltschaft mit Ansprechpartnern an
Universitäten für mehr Schutz und Unterstützung für Studierende (Berichte
mit Öffentlichkeit und Transparenz)

· Umstellung der Lehramtsstudium auf Bachelor und Master



Personal

· Leitung von Organisationseinheiten nicht mehr an den Status
Universitätsprofessor gebunden

· Erweiterung der Professorenkurie um die LeiterInnen von
Organisationseinheiten, die nicht der Professorenkurie angehören – für die
Dauer ihrer Funktion – d.h. aktiv u. passiv wahlberechtigt

· Ausdehnung der befristeten Professoren (sog. § 99 Professuren)
auf bis zu 6 Jahre; mit dem Effekt für mehr Chancen für
Nachwuchswissenschafter



Finanzierung/Leistungsvereinbarung

· mögliche jährliche Gestaltungsvereinbarung ergänzend zur
Leistungsvereinbarung

· Vereinbarungsmöglichkeit zur Bewertung der Erreichung von
Leistungsvereinbarungs-Zielen



Universitätsrat

· Bestellung der Uniräte durch Bundesminister (politische
Letztverantwortung)

· Bei der Bestellung der Universitätsräte ist das B-GlBG anzuwenden

· bessere Informationsrechte: z.B. Information über den
Budgetvoranschlag des Rektors

· Ausschreibung des Rektors

· 2 Vertreter in die „Findungskommission“



Rektor / Rektorat

· Findungskommission: ein Vertreter vom Senat, zwei vom
Universitätsrat, (Einstimmigkeit)

· Wenn 2/3 des Universitätsrats und 2/3 des Senats für
Verhandlungen mit dem bisherigen Rektor stimmen, dann kann auf eine
Ausschreibung verzichtet werden

· Amtierender Rektor kommt automatisch auf den
Nominierungsvorschlag des Senates (außer Senat stimmt mit 2/3 Mehrheit
gegen Rektor)

· Rektor in Studienfragen stärker involviert – z.B. Rektor kann
„Joint degree Programme“ besser durchsetzen



Hochschulzugang

· Vorschlag gem. Empfehlungen des Wissenschaftsrates, Master und
Ph-D Studien mit qualitativen Zugangsbedingungen zu versehen



Gleichbehandlung / Frauenförderung / Antidiskriminierung

· BundesgleichbehandlungsG ist bei Bestellungen, Nominierungen und
Ernennungen von entscheidungsbefugten Organen analog anzuwenden

· Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen stärken



Berufungs- und Habilitationsverfahren vereinfachen

· Reduktion auf mind. 2 Gutachter (1 externer Gutachter); Rektor
nominiert auch Gutachter

· Anpassungen bei der Zulassung zur Habilitation: Bewerber muss
durchgehende mehrjährige qualifizierte Lehrtätigkeit nachweisen


.. und die spö ist böse..

Broukal zu Hahns UG-Entwurf: "Nichts für Studierende, nichts für junge WissenschafterInnen"
Utl.: "Dafür viele kleine Goodies für den Minister"
Wien (SK) - "Ich lese und staune: In Hahns Presse-Unterlage von
seiner heutigen Pressekonferenz ist keine Rede von besseren
Studienbedingungen, vom Teilzeitstudium, von mehr Chancen für die
jungen WissenschafterInnen, von mehr Mitsprache, von Gerechtigkeit
für die 'lost generation' der vom UG 2002 abgestraften
'außerordentlichen' ProfessorInnen. Viele im Regierungsprogramm
vereinbarten Punkte werden sorgfältig ausgeklammert. Damit wird es
nicht getan sein, Herr Minister", sagt SPÖ-Wissenschaftssprecher
Josef Broukal zu den heute vorgestellten ÖVP-Vorschlägen für die
Reform des Universitätsgesetzes. ****

Zwtl: "Was ist Hahns Unterschrift wert?"

"Minister Hahn hat das Regierungsabkommen eigenhändig
unterschrieben, ist aber offenbar nicht bereit, es einzuhalten. Was
ist Hahns Unterschrift wert?", fragt Broukal. "Für die SPÖ gilt
jedenfalls: Entweder nimmt Hahn das Regierungsprogramm in seinen
Entwurf auf oder dieser hat bei der SPÖ keine Chance. Besser kein
neues UG als dieses neue UG", so Broukal am Donnerstag gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ.

"Statt das Regierungsprogramm umzusetzen, haben Hahns
Gesetzesschreiber 'kleine Goodies' für ihren Minister eingebaut. Er
soll die Uni-Räte ganz allein auswählen können, er soll jedes Jahr
einen Teil der Uni-Budgets von seiner persönlichen Genehmigung
abhängen machen können. Da bin ich mehr als skeptisch", sagt Broukal.

Zwtl.: "Qualitative Zugangsbedingungen": SPÖ gegen neue Zugangshürden

"Vor einem halben Jahr wollten einige Rektoren noch die halben
Bachelor-AbsolventInnen aus den Unis rauswerfen. Jetzt ist in Hahns
Entwurf von 'qualitativen Zugangsbedingungen' die Rede. Die SPÖ wird
das sehr genau prüfen. Unser Land braucht mehr Uni-AbsolventInnen,
nicht neue Zugangshürden", sagt Broukal. "Im Juni der feierliche
Bachelor-Abschluss und im Oktober an der selben Uni ungeeignet für’s
Masterstudium - das wird es mit der SPÖ nicht geben", so der
SPÖ-Wissenschaftssprecher abschließend. (Schluss) ah

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