Sunday, May 25, 2008

Mehr Forderungen

als Nachtrag hier noch der schon erwähnte Aussendung der Universitätsprofessoren [sic!] verbands:

Novelle des Universitätsgesetzes - ein Schritt zurück? =
   Wien (OTS) - Im Zuge der Novelle des Universitätsgesetzes - der
Regierungsentwurf wird zurzeit formuliert - gibt es massive
Gruppeninteressen, die sich für einen Rückschritt in Richtung altes
Universitätsorganisationsgesetzes 1975 einsetzen. In dem von der
Vorregierung verabschiedeten Gesetz, welches Österreichs Position in
der nationalen und internationalen Universitätslandschaft
entscheidend verbessert hat, wurde festgelegt, dass die
höchstqualifizierte Gruppe, nämlich die, die sich in einem
internationalen Bewerbungsverfahren mit oft mehr als 50 Konkurrenten
auf höchstem Niveau qualifizieren mussten und müssen - die
sogenannten berufenen Professoren - in allen entscheidenden Gremien
und dem höchsten Kollegialorgan, dem Senat, die entscheidende
Mehrheit besitzen sollen, also 50% plus 1 Stimme. Diese Verhältnisse
entsprechen den internationalen Gepflogenheiten, wo meist die
Mehrheit der berufenen Professoren noch wesentlich ausgeprägter ist.
Diese Kernbestimmung des neuen Universitätsgesetzes, die eine
wesentliche Voraussetzung für eine Qualitätsverbesserung der
österreichischen Universitäten darstellt, soll nun wieder, im
Interesse einer einzelnen Gruppe, die sich nie einem
Bewerbungsverfahren mit internationaler Konkurrenz stellen musste,
rückgängig gemacht werden. In keiner anderen öffentlichen Institution
oder anderen Universitäten und schon gar nicht in Unternehmen gibt es
derartige Diskussionen, in der die mehrheitliche Mitwirkung der
höchstqualifizierten Gruppe in Frage gestellt wird. Der
Universitätsprofessorenverband, der sich der Förderung der Qualität
der Universität verpflichtet fühlt, hat sich immer bereit erklärt in
einem offenen und international ausgerichteten Evaluierungs- und
Bewerbungsverfahren zu überprüfen, ob Wissenschaftler, die zurzeit
nicht zur Gruppe der berufenen Universitätsprofessoren gehören, über
gleichwertige Qualifikation verfügen und entsprechend aufgenommen
werden sollten. Damit wären auch alle, in Einzelfällen immer
beklagten Ungerechtigkeiten, beseitigt.

Am Verhältnis zwischen den drei höchsten Organen der Universität -
Senat, Universitätsrat und Rektorat - sollte nichts Wesentliches
geändert werden. Dies bedingt aber auch die unbedingte Beibehaltung
der Mehrheitsverhältnisse im Senat, um das durch das
Universitätsgesetz 2002 geschaffene ausbalancierte Gleichgewicht
nicht einseitig zu beeinflussen. Die Anlaufschwierigkeiten, die sich
im neuen Gesetz gezeigt haben, könnten durch kleinere Korrekturen,
wie verstärkte Rolle einer Findungskommission bei der
Rektorsberufung, sicher verbessert werden, ohne die Grundstruktur
dieses an sich erfolgreichen Gesetzes zu beeinflussen.

Rückfragehinweis:
Für den Verband der Österreichischen Universitätsprofessorinnen
und -professoren
O.Univ. Prof. Dr.rer.nat. Dr.med. Bernhard K. Keppler
Tel.: +43 1 4277 52602
mailto:bernhard.keppler@univie.ac.at

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