Saturday, April 19, 2008

was auf uns zukommt (1)

Einige der vom Ministerium geplanten Änderungen scheinen bereits sehr konkret zu sein:

Studienrecht:
  • Die Dauer der Baccalaureatsstudien soll "flexibler" gestaltet werden: Konkret heißt das, dass die Universitäten selbst festlegen können, ob Baccalaureatsstudien 3 oder 4 Jahre dauern (intern wird sich das wohl das Rektorat mit der Curricularkommission ausmachen müssen). Derzeit sind sie im Gesetz auf 3 Jahre festgelegt. (Das ist von den Rektoraten und Senaten oft gewünscht worden.)
  • Bacc, Master und Ph.D. Studien sollen nicht in Abschnitte gegliedert werden dürfen. (Was eigentlich nur für Stipendien von Bedeutung ist..)
  • Für die Zulassung zum Masterstudium sollten Zusatzprüfungen verlangt werden dürfen, wenn die/der StudentIn das Bakk. in einem "fremden" Fach abgelegt hat.
Organisationsrecht:
  • In der Kompetenzverteilung zwischen Rektorat, Senat und Unirat versuchen ebendiese bereits seit Monaten (wenn nicht Jahren) ihren Einfluss zu stärken. Eine schwächung des Senates zu Gunsten des Unirates und des Rektorats scheint warscheinlich. Das ist eine weitere Schwächung des letzten gewählten Kollegialorgans der Universität. Hier dürfte das letzte Wort aber noch nicht gesprichen sein.

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