Thursday, May 29, 2008

der entwurf ist da - und furchtbar.

minister hahn hat heute den entwurf zur ug novelle an brokal und brinek übergeben - dieser ist (erwartungsgemäß) furchtbar. Zumindest das, was davon bekannt geworden ist.

kurz: kein faculty modell, weiterhin absolute mehrheit für profs im senat, betriebsräte in uniräten nur auf kosten des senats.

mehr dazu im standard, morgen gibts hier ausfhrliche kommentare und bereits bekannte reaktionen.

Wednesday, May 28, 2008

es wird heiß

die regierungsparteien lieferten sich in den letzten tagen einen ersten schlagabtausch zur ug novelle.

der standard fasst heute die diskutieren punkte zusammen:

Unigesetz-Novelle: Streitpunkt Mitbestimmung für Uni-MitarbeiterInnen

Einigkeit herrscht bei Frauenquote in Uni-Gremien - Broukal fordert Begutachtungsfrist bis Oktober - Die Eckpunkte der Reform im Überblick

Der Entwurf für die Novelle des Universitätsgesetzes 2002 wird in den nächsten Wochen erwartet. Bereits im Vorfeld sorgen einige Eckpunkte für Diskussion.
***

  • Mitbestimmung der Uni-Betriebsräte im Universitätsrat

    Gemäß Regierungsübereinkommen sollen zukünftig auch Mitglieder des Betriebsrats einer Universität in den Universitätsrat entsendet werden. Von dieser Vereinbarung ist die ÖVP zum Ärgernis der SPÖ jedoch wieder abgerückt.

    Der Universitätsrat hat unter anderem die Aufgabe, den Rektor aus einem Dreiervorschlag des Senats zu wählen. Er setzt sich jeweils zur Hälfte aus vom Senat gewählten Mitgliedern, sowie aus Mitgliedern, die von der Bundesregierung bestellt werden, zusammen. Ein weiteres Mitglied wird vom Unirat selbst bestellt. In den Rat kann berufen werden, wer so heißt es im UG 2002, eine "verantwortungsvolle Position in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft" innehat oder hatte. Regierungsmitglieder oder Funktionäre einer politischen Partei sowie Arbeitnehmer der Universität dürfen dem Unirat derzeit nicht angehören.

  • ist so wahscheinlich der bekannteste Streitpunkt in der Koalition, zu dem hier schon viel zu lesen war...

  • Findungskommission für Rektor

    Über die Funktion, die der Unirat künftig haben soll, wird ebenfalls diskutiert. In Diskussion ist die Stärkung des Gremiums, die Österreichische Hochschülerschaft plädiert für die Abschaffung des Unirats. Insbesondere die Wahl des Rektors durch den Unirat hat sich in manchen Fällen als nicht praktikabel erwiesen. Nach Minister Hahns Vorstellungen könnte zukünftig für die Wahl des Rektors eine Findungskommission eingerichtet werden, die sich aus dem Uni-Rats-Chef sowie aus je einem von Senat und Uni-Rat entsendeten Vertreter zusammensetzt.

  • Die einer solchen Findungskommission ist meiner Meinung nach einfach nur absurd. Sie zeigt auf, wie innerhalb der UG 02 demokratisch gewählte Gremien unterlaufen werden, die Entscheidungseliten (euphemistisch "stakeholder" genannt) erst wieder alles auspackeln.

    Entweder befasst sich der Senat als Ganzes mit der RektorInnenwahl, oder nicht. Wenn es derartige Kommissionen gibt, müssen zumindest alle Senatskurien darin vertreten sein. So wird der Senat als Ganzes entmachtet, einem einzelnen Senatsmitglied (man darf gespannt sein, wie oft dieses aus Mittelbau- oder Studierendenkurie kommt) bekommt etwas Macht dazu, aber im Endeffekt hat der Unirat die absolute Mehrheit in dieser "Findungskommission". Hier werden außerdem RektorInnen gegenüber kritischen Senaten gestärkt, deren einziges wirkliches Mittel es ist, den Rektor nicht mehr wiederzuwählen - selbst das wird hier nun erschwert werden.

    Das UG 02 sprach noch von der doppelten Legitimierung der Entscheidungsträger (diese müssen das Vertrauen ihrer "Untergebenen" ebenso geniesen wie das ihrer "Vorgesetzten") - in diesem Falle die Wahl des Rektors durch den Senat (stellvertretend für die Universität - allerdings auf Grund seiner zusammensetzung schwach legitimiert, wenn es darum geht für die Universitätsangehörigen zu sprechen), und den Unirat (Stellvertretend für Regierung und Gesellschaft als Ganzes, allerdings Spielball politischer und wirtschaftlicher Machtinteressen, und gemeinhin unfähig, da als außenstehende blind für die tägliche Arbeit des Rektorats).

    Nun bleibt nur noch die Legitimation von oben - top down strukturen, hierachisch, dominant, autoritär. Dagegen kann auch ein Scheinkonsens innerhalb der Entscheidungseliten in noch so kreativ benannten Kommissionen nichts ändern.

  • Stärkung des Mittelbaus im Senat

    Dem Senat gehören UniversitätsprofessorInnen, allgemeines Universitätspersonal und Studierende an. Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Gruppen wird vom Universitätsrat bestimmt, wobei die ProfessorInnen derzeit die absolute Mehrheit haben. Im Zuge der Novelle wird diskutiert, ob die ProfessorInnen die Mehrheit im Senat verlieren und dafür der Mittelbau zusätzliche Sitze erhalten soll. Die Schaffung der einheitlichen Kurie im Senat gilt als weiterer Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern

  • Stärkung des Senats

    In Diskussion ist die Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Universitätsangehörige. Dies könnte etwa über die Stärkung des Senats als Entscheidungsgremium bewirkt werden.

  • Schön wärs, ich glaubs allerdings erst wenn ichs seh. Österreich als Vorbild progressiver Universitätsorganisation? Das hats ja seit Firnberg nicht mehr gegeben... Wie gesagt, ich glaubs erst wenn ichs seh...

  • Frauenquote soll eingeführt werden

    In allen nominierenden Gremien, also im Uni-Rat sowie bei Berufungs- und Habilitationsverfahren, soll die Frauenquote von 40 Prozent eingeführt werden. Bei Gremien, die gewählt werden - etwa im Senat - soll die 40-Prozent-Quote bei den wahlwerbenden Gruppen erfüllt werden. Ausnahmen soll es nur dann geben, wenn der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen bestätigt, dass eine Erfüllung der Quote unmöglich ist, was etwa bei technischen Studienrichtungen verstärkt der Fall sein könnte. Wird die Frauenquote nicht eingehalten, gelten die Gremien nicht als gesetzeskonform zusammengesetzt. In diesem Punkt sind sich SPÖ und ÖVP einig.

  • Eine Erfreuliche Nachricht, fraglich bleibt welche Konsequenzen drohen, wenn die Frauenquote nicht eingehalten wird. Es bleibt abzuwarten, bis die Idee wieder verwässert wird. Außerdem sind sämtliche ernannte oder delegierte Posten nicht betroffen.

  • Zugangsbeschränkungen für Master und Doktorat

    Befürchtet werden Zugangsbeschränkungen, vor allem im Bereich der Master- und Doktorats-Studien. Zuletzt sagte Hahn, dass weitere Zugangsbeschränkungen erst in fünf bis zehn Jahren angedacht seien, zuvor müsse beobachtet werden, ob Bachelor-Absolventen am Arbeitsmarkt akzeptiert werden. Eine Reform des Doktorats ist ebenfalls angedacht.

  • Das Thema ist in dieser Novelle tod, und kehr hoffentlich so schnell auch nicht wieder (Zugangsbeschränkungen bzw. Studienplatzbewirtschaftung sind allerdings alte Untote der Unipolitik..)

  • Studiengebühren

    Die Forderung der Grünen, FPÖ und ÖH, die Studiengebühren abzuschaffen, wird unerfüllt bleiben. Der Wissenschaftsminister sprach sich dafür aus, dass Universitäten die Höhe der Gebühren für StudentInnen aus Drittstaaten autonom festlegen können.

  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

    Parallel zur Beschlussfassung der UG-Novelle sollen laut Hahn auch die Verhandlungen für den neue Uni-Kollektivvertrag (KV) abgeschlossen werden. Weiters gibt es Überlegungen, wie junge WissenschafterInnen innerhalb der Universität besser gefördert werden können. Hahn schlug etwa vor, die Leitung von einzelnen Organisationseinheiten auch für Mitglieder des Mittelbaus zu öffnen.

  • Leistungsorientierte Budgetierung

    Hahn strebt im Rahmen der dreijährigen Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und den einzelnen Universitäten jährliche Zielvereinbarungen an, die sich auch budgetär auswirken sollen. Er sprach von einem "Bonus-Malus-Faktor", der in der Größe von "kleinen einstelligen Prozentbeträgen des Gesamtbudgets" liegen werde, aber ausreichend groß sein soll, "dass es weh tut" wenn die Leistungsvereinbarungen nicht eingehalten werden.

  • Eine zweischneidige Sache: nicht jedes Verfehlen eines selbst gesteckten Zieles liegt im verschulden der Universität - ist es finanziell nicht möglich, diese zu erfüllen, so hilft es wenig der Universität noch weniger Geld zukommen zu lassen. Andererseits machen "Geldstrafen" bei nichterfüllen z.B. einer Frauenquote sehr wohl Sinn.

  • Autonomie der Unis

    Kritiker befürchten, dass durch die Novelle die Autonomie der Universitäten weiter eingeschränkt werden könnte. Demgegenüber steht die Forderung, den Universitäten mehr Eigenverantwortung zu übertragen.

  • Eine sehr ideologische Debatte, meiner Meinung nach eine Scheindebatte. Ich wüsste auch nicht, welche Gesetzesänderungen hier überhaupt gemeint sind..

  • Begutachtungsfrist

    Wann das Gesetz in Begutachtung gehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt. SPÖ Wissenschaftssprecher Josef Broukal ortete Tendenzen, den UG-Entwurf während des Sommers begutachten zu lassen, wenn universitäre Gremien nicht beschlussfähig seien. Er forderte, die Begutachtungsfrist erst im Oktober enden zu lassen

  • Da kann man einmal gespannt sein - ich glaube ja eher die Regierung einigt sich noch auf einen faulen Kompromiss und drückt diesen dann so schnell wie möglich und gegen alle Widerstände durch

    quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3352806

    (burg/derStandard.at, 28. Mai 2008)

    Monday, May 26, 2008

    Zusammenfassung Universitätsorganisation

    Während die geplanten Änderungen im Studienrecht noch kaum bekannt sind, so sind die möglichen Änderungen im Organisationsrecht bereits bekannt - wenngleich sie Koalitionsintern noch umkämpft sind. Hierbei lassen sich im Grunde zwei Gruppen ausmachen: Auf der einen Seite ÖH, Betriebsräte und Mittelbauorganisationen, die eine erweiterte Mitbestimmung verlangen und dabei auf die Unterstützung der SPÖ hoffen, auf der anderen Seite der Universitätsprofessorenverband und die ÖVP, die am liebsten alles so lassen möchte wie bisher, und versucht Änderungen mit passiver Gewalt zu verhindern.

    Konkret geht es einerseits um das sogenannte Faculty - Modell. Das sieht im Gegensatz zum bisherigen Modell (ordentliche ProfessorInnen - das sind nur knapp 15% der Universitätsangestellten, sämtliche ao Profs, ass. Prof. etc. gehören nicht dazu - stellen die absolute Mehrheit in allen Gremien) eine erweiterte Kurie aller unbefristet Angestellten vor, in der die bisherige Professorenkurie in der Minderheit ist. Das würde die gewohnten Machtstrukturen der Universität gewaltig ins Wanken bringen, Senatsarbeit hätte vielleicht wieder Sinn..

    Anderseits geht es um Sitz und Stimme für die Betriebsräte im Unirat. Das würde die Machtverhältnisse dort nur leicht verschieben, die Betriebsräte hätten dadurch aber einen weit besseren Kontakt zum Unirat.

    Weitere Forderungen haben Senatsvorsitzende, RektorInnen, und Uniräte formuliert - hier wird massiv darum gekämpft wer welche Kompetenzen erhält.

    Ein positives Ergebnis ist schon seit längerem bekannt - sämtlichen Gremien sol ein 40 prozentige Frauenquote vorgeschrieben werden. Allerdings wird auch diese sicherlich wieder relativiert werden..

    neues aus dem wissenschaftsministerium

    Die Betriebsräte haben in einem öffenen Brief ihre Forderung bekräftigt, dem Unirat mit "Sitz und Stimme" angehören zu wollen.

    Minister Hahn hat das zurück gewiesen, will sie nur ohne Stimme im Unirat haben. Besonders zynisch die Argumentation: Unis seien keine Unternehmen (bei diesen haben die Betriebsräte eine Stimme im Aufsichtsrat). Außerdem meint er, dass dann automatisch die Senate weniger Mitglieder in den Unirat entsenden dürften - ein plumper Versuch, die (professorendominierten) Senate gegen die "einfachen" Uniangestellten auszuspielen. Scheinbar kann sich der Minister eine wirkliche Autonomie der Universitäten (die auch Frage einschließt wer eigentlich Universität ist, und wie diese Universität als ganze, kollektiv ihre Entscheidungen trifft) nicht vorstellen.

    Bezeichnend ist, dass die Wissenschaftsministerien der letzten Jahre es sich zwar problemlos vorstellen können, die Führeung der Universitäten der Wirtschaft zu überlassen (aka Unirat), den Universitätsangehörigen trauen sie dies aber nicht zu.

    mehr dazu im Standard

    Sunday, May 25, 2008

    Mehr Forderungen

    als Nachtrag hier noch der schon erwähnte Aussendung der Universitätsprofessoren [sic!] verbands:

    Novelle des Universitätsgesetzes - ein Schritt zurück? =
       Wien (OTS) - Im Zuge der Novelle des Universitätsgesetzes - der
    Regierungsentwurf wird zurzeit formuliert - gibt es massive
    Gruppeninteressen, die sich für einen Rückschritt in Richtung altes
    Universitätsorganisationsgesetzes 1975 einsetzen. In dem von der
    Vorregierung verabschiedeten Gesetz, welches Österreichs Position in
    der nationalen und internationalen Universitätslandschaft
    entscheidend verbessert hat, wurde festgelegt, dass die
    höchstqualifizierte Gruppe, nämlich die, die sich in einem
    internationalen Bewerbungsverfahren mit oft mehr als 50 Konkurrenten
    auf höchstem Niveau qualifizieren mussten und müssen - die
    sogenannten berufenen Professoren - in allen entscheidenden Gremien
    und dem höchsten Kollegialorgan, dem Senat, die entscheidende
    Mehrheit besitzen sollen, also 50% plus 1 Stimme. Diese Verhältnisse
    entsprechen den internationalen Gepflogenheiten, wo meist die
    Mehrheit der berufenen Professoren noch wesentlich ausgeprägter ist.
    Diese Kernbestimmung des neuen Universitätsgesetzes, die eine
    wesentliche Voraussetzung für eine Qualitätsverbesserung der
    österreichischen Universitäten darstellt, soll nun wieder, im
    Interesse einer einzelnen Gruppe, die sich nie einem
    Bewerbungsverfahren mit internationaler Konkurrenz stellen musste,
    rückgängig gemacht werden. In keiner anderen öffentlichen Institution
    oder anderen Universitäten und schon gar nicht in Unternehmen gibt es
    derartige Diskussionen, in der die mehrheitliche Mitwirkung der
    höchstqualifizierten Gruppe in Frage gestellt wird. Der
    Universitätsprofessorenverband, der sich der Förderung der Qualität
    der Universität verpflichtet fühlt, hat sich immer bereit erklärt in
    einem offenen und international ausgerichteten Evaluierungs- und
    Bewerbungsverfahren zu überprüfen, ob Wissenschaftler, die zurzeit
    nicht zur Gruppe der berufenen Universitätsprofessoren gehören, über
    gleichwertige Qualifikation verfügen und entsprechend aufgenommen
    werden sollten. Damit wären auch alle, in Einzelfällen immer
    beklagten Ungerechtigkeiten, beseitigt.

    Am Verhältnis zwischen den drei höchsten Organen der Universität -
    Senat, Universitätsrat und Rektorat - sollte nichts Wesentliches
    geändert werden. Dies bedingt aber auch die unbedingte Beibehaltung
    der Mehrheitsverhältnisse im Senat, um das durch das
    Universitätsgesetz 2002 geschaffene ausbalancierte Gleichgewicht
    nicht einseitig zu beeinflussen. Die Anlaufschwierigkeiten, die sich
    im neuen Gesetz gezeigt haben, könnten durch kleinere Korrekturen,
    wie verstärkte Rolle einer Findungskommission bei der
    Rektorsberufung, sicher verbessert werden, ohne die Grundstruktur
    dieses an sich erfolgreichen Gesetzes zu beeinflussen.

    Rückfragehinweis:
    Für den Verband der Österreichischen Universitätsprofessorinnen
    und -professoren
    O.Univ. Prof. Dr.rer.nat. Dr.med. Bernhard K. Keppler
    Tel.: +43 1 4277 52602
    mailto:bernhard.keppler@univie.ac.at

    das warten geht weiter..

    Die von Minister Hahn angekündigte Präsentation der Novelle des UG scheint sicher regelmäßig nach hinten zu verschieben - war einst anfang Mai geplant, so scheint nun auch der vor einigen Wochen genannte Zeitraum ("Mitte - Ende Mai") nicht zu halten.

    Inhaltlich ist derweil nicht viel neues zu vernehmen - einzig Betriebsräte und GÖD erneuern ihre Forderungen regelmäßig. Gefordert wird dabei vor allem die Stärkung der inneruniversitären Demokratie und erweiterte Mitbestimmungsrechte für den Mittelbau und gewählte Gremien (diese Forderungen sind allerdings nicht gerade weitgehend..):

    am ausführlichsten ist dabei die forderungsliste der GÖD:

    Universitätsgesetz: Regierungsprogramm ist kompromisslos durchzusetzen =
       Wien (OTS) - Die Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft-
    Wissenschaftliches und künstlerisches Personal" [..] der GÖD als
    Vertreter aller wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter der
    Universitäten [..] hat [..] folgende Resolution einstimmig verabschiedet:

    Die BV13 fordert die kompromisslose Umsetzung des
    Regierungsprogramms: Faculty - einheitliche
    Hochschullehrer/innengruppe, tenure track, Förderung junger
    Karrieren, Vereinfachung des Berufungs- u. Habilitationsverfahrens
    (Zahl der Gutachten, geteiltes Berufungsverfahren)

    Dazu im Detail:

    1. Rektor und Vizerektoren

    a. Rektorswahl durch die Universitätsversammlung

    Der Rektor muss sich auf eine breite innerbetriebliche
    Legitimation stützen können und sollte daher durch eine
    Universitätsversammlung gewählt werden.

    b. Wiederwahl nur einmal möglich

    Dadurch soll gesichert werden, dass neue Ideen und Vorstellungen
    in die Universität eingebracht werden.

    c. Vetorecht des Senats bei der Bestellung der Vizerektoren

    Gewährleistet, dass das Rektorat das Vertrauen der Universität hat.

    ~
    d. Unvereinbarkeit des Rektorsamtes dem Amt als Monokratisches
    Studienrechtliches Organ.

    2. Senat

    a. Mitentscheidung des Senats bei der Entwicklung der
    Universitäten: Zielrichtung, Strukturierung, Schwerpunktbildung
    und Entwicklungspläne.
    ~

    Die Erstellung der Entwicklungspläne, die Strukturierung und die
    Schwerpunktbildung an den Universitäten, haben Auswirkungen, die weit
    über die Amtsperiode eines bestellten Rektorats und Universitätsrats
    hinausgehen. Um in diesem Bereich entsprechende Kontinuität und
    Nachhaltigkeit zu gewährleisten, bedarf es der
    Mitentscheidungskompetenz des Senats.

    ~
    b. Zusammensetzung des Senates: Statt der beiden bisherigen Kurien
    des wissenschaftlichen Personals (Professoren/innen,
    wissenschaftliche künstlerische Mitarbeiter/innen) sind nun eine
    neue einheitlichen Gruppe von Universitätslehrer/innen und die
    Gruppe der nicht auf Dauerstellen befindlichen Personen der
    wissenschaftlichen und künstlerische Mitarbeiter ohne Doktorat
    vorzusehen; der Bestellmodus und die Anzahl der Vertreter und die
    Wahl der Vertreter/innen durch die Angehörigen der jeweiligen
    Gruppe sind noch zu regeln.
    ~

    Begründung: Demokratiestärkung, Sicherung der nötigen
    Fachkompetenz für die Aufgaben des Senats.

    3. Rat

    ~
    a. Beschränkung der Aufgaben des Universitätsrates auf
    Kontrollaufgaben (wirtschaftlicher Bereich) und daher:
    Verschiebung operativer Aufgaben, wie Freigabe von
    Professorenstellen - zum Senat.

    b. Zusammensetzung des Universitätsrates: Sitz und Stimme für je ein
    Mitglied des Betriebsrates der wissenschaftlichen und des der
    allgemeinen Bediensteten, zusätzlich zur jetzigen Zusammensetzung.

    4. Schaffung einer neuen einheitlichen Gruppe von
    Universitätslehrer/innen, bestehend aus den Professoren (gemäß
    BDG, VBG als auch AngGesetz) und den auf Dauerstellen
    befindlichen Personen (gemäß BDG, VBG als auch AngGesetz) der
    wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter mit Doktorat
    bzw. der gleichzuhaltenden künstlerischen Eignung. Alle
    Angehörigen dieser Gruppe haben organisationsrechtlich dieselben
    Rechte und Pflichten, insbesondere hinsichtlich der
    Wählbarkeit in Organe und der Übernahme von Leitungsfunktionen.
    ~

    5. Wahl/Bestellung der Leiter oder Leiterinnen von allen
    Organisationseinheiten unter Mitwirkung aller Angehörigen der
    betroffenen Einheit und Errichtung von Beratungsgremien , die
    den OEL beraten und unterstützen.

    Begründung: Größere Legitimation des Leiter oder Leiterinnen und
    stärkere Akzeptanz innerhalb (und außerhalb) der Universität. Der
    bisherige Bestellmodus hat sich nicht bewährt.
    [..]

    Monday, May 12, 2008

    die reaktion reagiert

    der verband der universitätsprofessoren wirft sich mit aller kraft und verstaubten argumenten in die schlacht, um eine gemeinsame kurie aller unbefristeten uniangestellten zu verhindern. 2002 war im unigesetz angeblich bereits ähnliches geplant, wurde auf druck der uniprofessoren aber wieder zurückgezogen. hoffentlich gehts heuer durch..

    http://derstandard.at/?url=/?id=3330701

    Monday, May 5, 2008

    "Mitte/Ende Mai"

    wird laut Brinek die Begutachtungsvorlage vorgestellt werden..

    öffentliche diskussionen zwischen spö und övp

    Erfreunliche Nachrichten: Die SPÖ hat (wohl eher unbeabsichtigt) zwei Punkte der UG Novelle zu Prestigefragen gemacht: einerseits dass die Betriebsräte einen Sitz im Unirat bekommen, andererseits die gemeinsame Kurie aller Lehrenden.

    Zur Zeit sind im Senat 4 Kurien vertreten: ordentliche Professoren müssen laut Gesetz die absolute Mehrheit haben - Studierende stellen ein Viertel, wisseschaftliches ("Mittelbau") und allgemeine Uniangestellte teilen sich den Rest.

    Wird eine einzige Kurie für alle Lehrberechtigten ("Habilitierten") oder unbefristet beschäftigen geschafften, so schwächt dies die ordentlichen Professoren zugunsten der "einfachen" Universitätsbeschäftigten - ein lange bereits lange notwendiger Schritt, um die Unisenate zu entstauben.

    http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080505_OTS0235&ch=politik