Sunday, November 23, 2008

.. und dann hats doch noch eine woche länger gedauert.

hier das regierungsprogramm zur ug novelle:

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5. Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002

Zur Optimierung des Universitätsgesetzes 2002 wird auf Grund der Erfahrungen und des Evaluierungsprozesses 2007 mit dem Ziel „Autonomie stärken und weiterentwickeln“ eine UG-Novelle 2009 erarbeitet, wobei u.a. folgende Eckpunkte enthalten sein werden:


  • Verpflichtende positive Absolvierung einer flexiblen Studieneingangs- und Orientierungsphase, die einen Querschnitt des im Fachbereich zu erwartenden Stoffs vermittelt, in allen Diplom- und Bachelorstudien, deren Zulassung nicht besonders gesetzlich geregelt ist.

  • Für den Zugang zum Masterstudium soll den Universitäten die Möglichkeit zur autonomen Gestaltung nach qualitativen Gesichtspunkten zukommen, wobei im Kontext der Entwicklungen eines Europäischen Hochschulraumes (Bologna-Prozess) die Transparenz darüber, welche Vorkenntnisse für ein weiterführendes Master-Studium erforderlich sind, Voraussetzung ist, und ein entsprechendes facheinschlägiges Bachelor-Studium der Anbieteruniversität jedenfalls diese Vorkenntnisse vermitteln muss. Im Bereich der PhD-Studienprogramme sollen autonome, leistungsorientierte Auswahlverfahren durch die Universitäten erfolgen können.

  • Bessere Abstimmung der Zuständigkeiten der Organe, verbesserte Informationsrechte, verbesserte Mitwirkung (Senat, Betriebsrat, Universitätsrat, Studierende), Stärkung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen, um die weitere Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten zu gewährleisten, Optimierung der Leistungsvereinbarung als Dialog- und Steuerungsinstrument (auch mit dem Schwerpunkt „allgemeine Zielsetzungen“ wie Steigerung der berufsbegleitenden Angebote, Frauenförderung, Serviceangebote, Betreuungsrelation, Kinderbetreuung, Behinderte, Schulkooperationen) und mehr anreizorientierte Möglichkeiten für die Umsetzung kurzfristigere Gestaltungsnotwendigkeiten innerhalb einer Leistungsvereinbarungsperiode, Ausbau der Studierendenanwaltschaft und Neuordnung der Studienberechtigungsprüfung.

  • Im Sinne einer bedarfsgerechten Studienplatzentwicklung (§124b) soll in einem Stufenplan im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten sichergestellt werden, dass in den Studien Medizin und Zahnmedizin bis zum Wintersemester 2015 in Summe bis zu 2000 StudienanfängerInnen, im Studium der Tiermedizin in Summe bis zu 250 StudienanfängerInnen und im Studium der Psychologie in Summe bis zu 2300 StudienanfängerInnen die Aufnahme des Studiums möglich ist. Im Kontext des EU-Kommissions-Moratoriums soll dies in den Studien Medizin und Zahnmedizin unter der Maßgabe der Sicherstellung der Studienplätze für österreichische Studierende erfolgen.*)

  • Die Refundierung der Studienbeiträge an die Universitäten soll möglichst auf Grundlage der aktiven Studierenden erfolgen, wobei die konkreten Parameter gemeinsam mit den Universitäten im Zuge der nächsten Novellierung des UG 2002 festzulegen sind. Ausgangsbasis ist die Zahl aller Studierenden im WS 2008/2009.


Aufbauend auf die UG-Novelle 2009 soll nach ausführlicher Diskussion mit allen Betroffenen das derzeitige „Kuriensystem“ durch ein „Faculty-Model“ nach internationalem Vorbild abgelöst werden.



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